6. Aufbau
Aufstellungsort
Das Lager nur auf ebenen und befestigten Flächen im Freien aufstellen. Das Lager darf dem allgemeinen Ver-
kehr nicht zugänglich sein.
Gasflaschenläger dürfen sich nicht in der Nähe von Gruben, Kanälen oder Abflüssen zu Kanälen ohne Flüssig-
keitsschutz sowie Kellerzugänge oder sonstige offene Verbindung zu Kellerräumen befinden.
Ferner dürfen sich dort auch keine Reinigungs- oder andere Öffnungen befinden.
Druckgasbehälter dürfen nicht gelagert werden
in engen Höfen sowie Durchgängen und
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in Durchfahrten oder in deren unmittelbarer Nähe,
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an Treppen von Freianlagen,
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an besonders gekennzeichneten Rettungswegen,
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Beim Lagern brennbarer oder sehr giftiger Gase sind die Schutzbereiche der TRG 280, Punkt 5.3 einzuhalten!
Dieser Schutzbereich beträgt 1m um das Lager herum (auch nach oben). Bei brennbaren Gasen ist hier
Ex-Zone 2!
Der Schutzbereich darf sich nicht auf Nachbargrundstücke oder öffentliche Verkehrsflächen erstrecken.
Der Schutzbereich darf an höchstens 2 Seiten durch mindestens 2 m hohe Schutzwände aus nicht brennbaren
Baustoffen eingeengt sein. Hierbei darf es sich an einer Seite auch um eine mindestens feuerhemmende
(F30) Gebäudemauer handeln, die im Schutzbereich öffnungslos sein muss. (TRG 280, Punkt 5.3.3)
Bei der Lagerung gefüllter Druckgasbehälter im Freien muss zu benachbarten Anlagen und Einrichtungen,
von denen eine Gefährdung ausgehen kann, ein Sicherheitsabstand von mindestens 5m um das Lager
herum eingehalten werden.! (s. hierzu TRG 280, Punkt 5.3.4) Er kann durch eine mindestens 2m hohe
Schutzwand aus nicht brennbaren Baustoffen ersetzt werden!
7. Technische Daten
Siehe Typenschild
8. Betrieb
Nach öffnen der Türen können die Gasflaschen mit geeigneten Hilfsmitteln in das Lager einbringen.
Gasflaschen gegen umstürzen sichern, Einzelflaschen immer mittels Sicherungskette sichern!
Feuer, offenes Licht und Rauchen verboten!
Das Umfüllen von Gasflaschen im Lager ist verboten!
Das Betreten des Lagers durch Unbefugte ist verboten!
9. Wartung und Instandhaltung
Wir empfehlen jährlich eine Wartung durch die DENIOS AG vornehmen zu lassen.
Vor der Ausführung von Wartungs- oder Reparaturarbeiten ist der Zugang zum Lagersystem für
unbefugte Personen zu sperren! Hinweisschild anbringen oder aufstellen, welches auf die War-
tungs- oder Reparaturarbeit aufmerksam macht!
Vor Wartungs- und Reparaturarbeiten die Stromversorgung (wenn vorhanden) ausschalten und
das Wiedereinschalten durch entsprechende Maßnahmen verhindern
Bei Austausch von Teilen sind nur Originalersatzteile des Herstellers zu verwenden!
Gasflaschenlager
GF 17.9 / GF 17.15 / GF 33.9 / GF 33.15
146238, 148385, 148384, 146233
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Ausgabe 04/2015