Bei Verwendung der Füllstation in Verbindung mit brennbaren Sprühmitteln:
Die Füllstation bildet in Verbindung mit den dazugehörigen Sprühflaschen ein geschlossenes Sy-
stem. Füllstation sofort außer Betrieb nehmen wenn Flüssigkeit aus dem Gehäuse tritt oder eine
andere Undichtigkeit bemerkt wird. Durch das Austreten von brennbaren Flüssigkeiten können
Gas-Luft-Gemische entstehen die sich entzünden können.
Im Umfeld der Füllstation ist das Hantieren mit offenem Feuer, Zigaretten und dergleichen verbo-
ten.
Durch die Füllstation erfolgt keine statische Aufladung.
Der Prüfbericht liegt vor und kann bei Bedarf angefordert werden.
Brennbare Sprühmittel:
Nicht gegen Flamme oder auf glühende Körper sprühen. Vor Sonneneinstrahlung und Tem-
peraturen über 50° C schützen. Von Zündquellen fernhalten.
Nicht rauchen. Nicht in die Hände von Kindern geben. Ohne ausreichende Lüftung kann
beim Verarbeiten ein explosionsfähiges Gemisch entstehen.
Beachten Sie hier die gesetzlichen Bestimmungen
Die Füllstation darf im explosionsgefährteten Bereich nur in
Zone 1 oder 2 nach BGR 132 aufgestellt werden.
Zone 1:
Umfaßt Bereiche, in denen damit zu rechnen ist, daß gefährliche explosionsfähige Atmosphären
durch Gase, Dämpfe oder Nebel gelegentlich auftritt.
Zone 2:
Umfaßt Bereiche, in denen damit zu rechnen ist, daß gefährliche explosionsfähige Atmosphären
durch Gase, Dämpfe oder Nebel nur selten und dann auch nur kurzzeitig auftritt.
Inbetriebnahme
- Leitungsdruck prüfen und evtl. einregulieren.
- Gerät an Druckluft anschließen.
- Ansaugleitung auf freien Durchgang und Beschädigung prüfen.
- Transportsicherung am Materialeingang entfernen.
- Den Kanister oder das Faß (Produktbehälter) mittels Ansaugleitung mit dem Gerät verbinden.
- Darauf achten, daß Luft in den Produktbehälter nachströmmen kann.
- Belüftungsventil oder Luftringspalt an Verschraubung des Produktbehälters ( je nach
verwendeten System ) auf Durchgängigkeit überprüfen. Bild 2 und 3
- Beim Umgang mit chemischen Mitteln beachten Sie die bestehenden Richtlinien bzw.
Sicherheitsregeln.
- Der max. Anschlußwert darf 10 bar nicht übersteigen, da sonst eine Beschädigung der
Füllstation erfolgen kann.
Vor Inbetriebnahme die Füllstation erden.
Siehe Prüfbericht 70060345 vom 8.1.2005
-Prüfung der statischen Aufladung durchgeführt,
vom TÜV-Produkt Service GmbH, Frankfurt.
im Umgang mit brennbaren Stoffen!