Anhang
ANDERE ZUFÄLLIGE SCHÄDEN ODER FOLGESCHÄDEN), DIE AUS DER SOFTWARE,
AUS DEREN VERWENDUNG ODER AUS DER UNMÖGLICHKEIT DER VERWENDUNG
HERVORGEHEN, SELBST DANN, WENN YAMAHA, DEREN ZWEIGSTELLEN UND
TOCHTERFIRMEN, DEREN VERTRIEB ODER DIE HÄNDLER ÜBER DIE MÖGLICHKEIT
DERARTIGER SCHÄDEN INFORMIERT WURDEN. EINIGE STAATEN ERLAUBEN KEINE
BESCHRÄNKUNGEN, AUSSCHLÜSSE DER VERANTWORTLICHKEIT FÜR
GELEGENTLICHE ODER FOLGESCHÄDEN, DIE O. G. BESCHRÄNKUNG ODER DER
AUSSCHLUSS IST DAHER EVTL. NICHT FÜR SIE GÜLTIG. EINIGE STAATEN ERLAUBEN
KEINE BESCHRÄNKUNGEN, AUSSCHLÜSSE DER VERANTWORTLICHKEIT FÜR
GELEGENTLICHE ODER FOLGESCHÄDEN, DIE O. G. BESCHRÄNKUNG ODER DER
AUSSCHLUSS IST DAHER EVTL. NICHT FÜR SIE GÜLTIG.
5-3. YAMAHA, DEREN ZWEIGSTELLEN UND TOCHTERFIRMEN, DEREN VERTRIEB ODER
DIE HÄNDLER SIND KEINESFALLS VERPFLICHTET, SIE GEGENÜBER JEGLICHEN
FORDERUNGEN ODER KLAGEN SCHADLOS ZU HALTEN, DIE DURCH EINE
DRITTPARTEI GEGEN SIE GESTELLT WERDEN, DASS DIE SOFTWARE ODER DEREN
NUTZUNG JEGLICHES RECHT AN INTELLEKTUELLEM EIGENTUM EINER SOLCHEN
PARTEI VERLETZE.
6.
TERM:
6-1. Diese VEREINBARUNG wird wirksam, sobald Sie sich mit den hier aufgeführten
Bedingungen und Vereinbarungen einverstanden erklären und bleibt so lange in Kraft, bis
sie gemäß den hier beschriebenen Paragraphen 6-2 oder 6-3 beendet wird.
6-2. Sie können diese VEREINBARUNG beenden, indem Sie die im PRODUKT installierte
SOFTWARE vernichten.
6-3. Diese VEREINBARUNG endet auch dann, wenn Sie jegliche Bedingungen dieser
VEREINBARUNG verletzen sollten.
6-4. Falls diese VEREINBARUNG gemäß Paragraph 6-3 beendet wird, müssen Sie die
SOFTWARE sofort vernichten.
6-5. Die Bestimmungen der Absätze 2 bis 6 haben auch nach Beendigung oder Ablauf dieser
Vereinbarung Bestand.
7.
TRENNBARKEIT:
Falls jegliche Bestimmung dieser VEREINBARUNG durch jegliches Gericht oder Tribunal nach
geltender Rechtsprechung als unrechtmäßig befunden werden sollte, soll diese Bestimmung gemäß
der Rechtsprechung dieses Gerichts oder Tribunals null und nichtig sein, und alle verbleibenden
Bestimmungen dieser VEREINBARUNG sollen vollends in Kraft und wirksam bleiben.
8.
U.S. GOVERNMENT RESTRICTED RIGHTS NOTICE:
The Software is a "commercial item," as that term is defined at 48 C.F.R. 2.101 (Oct 1995),
consisting of "commercial computer software" and "commercial computer software
documentation," as such terms are used in 48 C.F.R. 12.212 (Sept 1995). Consistent with 48
C.F.R. 12.212 and 48 C.F.R. 227.7202-1 through 227.72024 (June 1995), all U.S. Government
End Users shall acquire the Software with only those rights set forth herein.
9.
ANERKENNUNG:
Sie stimmen darin überein, dass diese VEREINBARUNG die vollständige und einzige
Beschreibung der Vereinbarung zwischen Ihnen und YAMAHA zu allen in dieser Vereinbarung
beschriebenen Angelegenheiten darstellt, und dass sie Vorrang gegenüber jeglichen
Vorschlägen, früheren Vereinbarungen oder jeglicher weiterer Kommunikation zwischen dem
Kunden und Yamaha, ob in mündlicher oder schriftlicher Form, besitzt. Es treten keine
Änderungen an dieser Vereinbarung in Kraft, so lange sie nicht von einem durch YAMAHA
autorisierten Repräsentanten unterzeichnet wurden.
10.
GELTENDES RECHT:
Diese VEREINBARUNG herrscht im Einklang mit geltendem japanischen Recht und wird dem
entsprechend interpretiert, ohne einen Bezug auf jegliche Prinzipien eines Rechtskonflikts
herzustellen.
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SWX3220-16MT