GARANTIELEISTUNGEN
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Der Gewährleistungsanspruch beginnt mit dem Datum des
Produktkaufs, welches durch die vom Verkäufer ausgestellte
Bescheinigung (Rechnung, Kassenbon oder sonstiger Beleg, im dem
auf unmissverständliche Weise das Kaufdatum hervorgeht, z.B. Bon
bei Zahlung per Bankomat oder Kreditkarte) belegt werden muss.
Gleich welche Maßnahmen, die im Rahmen der Garantieleistungen
ausgeführt werden, führen nicht zu einer Verlängerung des
Gewährleistungszeitraums, der in jedem Fall mit zwei Jahren ab dem
jeweiligen Kaufdatum festgelegt wird.
Das Produkt darf in keiner Weise verändert werden. Eine
Verwendung von Zubehörteilen von Drittanbietern und/oder
Abänderungen des Produktes, selbst minimalen Umfangs, führen
zum umgehenden Verfall des Gewährleistungsanspruches sowie
jeglicher Haftung seitens Suomy.
Der Gewährleistungsanspruch verfällt in den folgenden Fällen:
• falls das Produkt abgeändert, unsachgemäß lackiert oder mit
Aufklebern verziert worden ist;
• falls Ersatzteile von Drittanbietern verwendet worden sind.
Folgende Umstände beinhalten einen Ausschluss aus der
Herstellergarantie:
• Nachlässigkeit, unsachgemäße Behandlung und Nichtbeachtung
der im vorliegenden Handbuch aufgeführten Empfehlungen und
Anweisungen;
• normale Abnutzung;
• Reparaturen, welche vom Kunden oder von Dritten bzw. von
nicht zur Fa. Suomy Motosport S.r.l. gehörigen Personen ausgeführt
wurden:
• unsachgemäße Benutzung des Produkts und/oder
Benutzung des Produktes in Situationen, die den normalen
Benutzungsbedingungen oder den im vorliegenden Handbuch
angegebenen Modalitäten nicht entsprechen würden.
Gültigkeit der Garantie
Suomy haftet ausschließlich für den Helm und seine Komponenten
für einen Zeitraum von zwei Jahren ab dem Kauf für Fertigungsfehler
und verpflichtet sich zur Reparatur des defekten Produkts (oder
eines seiner Bauteile) oder zur Ersetzung (auf ausschließliche
Entscheidung von Suomy Motosport S.r.l.), ohne die Bauteile und die
Lohnkosten in Rechnung zu stellen.
Aus der o.a. Garantie ausgeschlossen sind mögliche
Veränderungen der lackierten Flächen, welche auf natürliche
Phänomene und/oder auf mit dem normalen Gebrauch des
Produktes zusammenhängende Umstände zurückzuführen wären
(Sonneneinstrahlung, Dämpfe, Reinigung, Stöße, Kratzer).
DE
81