Garantiezeit und gesetzliche Mängelansprüche
Die Garantiezeit wird durch die Gewährleistung nicht verlängert.
Dies gilt auch für ersetzte und reparierte Teile. Eventuell schon
beim Kauf vorhandene Schäden und Mängel müssen sofort nach
dem Auspacken gemeldet werden. Nach Ablauf der Garantiezeit
anfallende Reparaturen sind kostenpflichtig.
Garantieumfang
Das Gerät wurde nach strengen Qualitätsrichtlinien sorgfältig
produziert und vor Auslieferung gewissenhaft geprüft.
Die Garantieleistung gilt für Material- oder Fabrikationsfehler.
Diese Garantie erstreckt sich nicht auf Produktteile, die normaler
Abnutzung ausgesetzt sind und daher als Verschleißteile angese-
hen werden können oder für Beschädigungen an zerbrechlichen
Teilen, z. B. Schalter, Akkus oder Teile, die aus Glas gefertigt sind.
Diese Garantie verfällt, wenn das Produkt beschädigt, nicht
sachgemäß benutzt oder gewartet wurde. Für eine sachgemäße
Benutzung des Produkts sind alle in der Bedienungsanleitung auf-
geführten Anweisungen genau einzuhalten. Verwendungszwecke
und Handlungen, von denen in der Bedienungsanleitung abgera-
ten oder vor denen gewarnt wird, sind unbedingt zu vermeiden.
Das Produkt ist nur für den privaten und nicht für den gewerbli-
chen Gebrauch bestimmt. Bei missbräuchlicher und unsachgemä-
ßer Behandlung, Gewaltanwendung und bei Eingriffen, die nicht
von unserer autorisierten Serviceniederlassung vorgenommen
wurden, erlischt die Garantie.
│
DE │ AT │ CH
■
34
ZTWB 300 A1