BERG Large Ride-ons
3. Garantie
3.1 Garantiezeitraum
Für dieses Produkt gewährt BERG dem Eigentümer die folgenden Garantien:
• Während 2 Jahren nach dem Datum der Kaufrechnung Garantie auf den Rahmen.
• Während 2 Jahren nach dem Datum der Kaufrechnung Garantie auf die übrigen Teile.
• Für Verschleißteile (z. B. Kette und Reifen) wird keine Garantie gewährt.
3.2 Garantiebestimmungen
Die Garantie für dieses Produkt kann nur vom Eigentümer unter Vorlage der
Original-Kaufrechnung in Anspruch genommen werden. Die Garantie erstreckt sich ausschließlich auf
Material- und Konstruktionsfehler an diesem Produkt und seinen Teilen. Die Garantie erlischt, wenn:
• das Produkt unsachgemäß oder unsorgfältig verwendet wird;
• das Produkt zweckentfremdet genutzt wird;
• das Produkt nicht gemäß der Gebrauchsanweisung montiert und gewartet wird;
• an dem Produkt unsachgemäße technische Reparaturen vorgenommen werden;
• nachträglich Teile montiert werden, die nicht den technischen Spezifikationen des Produkts
entsprechen, oder nachträglich auf unsachgemäße Weise Teile montiert werden;
• nachträglich montierte Teile oder Ersatzteile kein offizielles BERG-Zubehör bzw. keine offiziellen
BERG-Teile;
• witterungsbedingte Schäden wie Korrosion oder normale Lackverwitterung entstehen;
• wenn das Produkt für die Vermietung oder andere Mittel, um mehrere nicht spezifizierte Personen
genutzt ist, dann ändern Sie die Garantieabdeckung.
BERG haftet in keinem Fall für Schäden am Produkt oder an Teilen des Produkts, die die Folge sind:
• einer fehlerhaften Einstellung/Spannung des Lenkrades, des Lenkmechanismus, der Kette, der Reifen
oder der Gangnabe;
• des nicht rechtzeitig erfolgten Austausches von Verschleißteilen wie Kette und Reifen.
Während des Garantiezeitraums werden alle von BERG festgestellten Material- oder
Konstruktionsfehler nach Wahl von BERG repariert oder ausgetauscht.
Der Eigentümer dieses Produkts kann die Garantie nur in Anspruch nehmen, indem er das Produkt
einem BERG-Händler zur Inspektion übergibt. Gleichzeitig ist dem Händler die
Original-Kaufrechnung vorzulegen. Wenn der Eigentümer umzieht oder der Händler nicht mehr
existiert, kann bei BERG die Adresse des nächstgelegenen BERG-Händlers angefordert werden.
Bei Ablehnung eines Garantieantrags trägt der Eigentümer des Produkts alle entstandenen Kosten.
3.3 Die Garantiezeit für die Vermietung oder Verwendung durch Dritte.
Der Besitzer dieses BERG Produkt für Miete oder Nutzung durch Dritte, die folgenden Garantien auf
dieses Produkt:
• Während 1 Jahren nach dem Datum der Kaufrechnung Garantie auf den Rahmen.
• Während 1 Jahren nach dem Datum der Kaufrechnung Garantie auf die übrigen Teile.
• Für Verschleißteile (z. B. Kette und Reifen) wird keine Garantie gewährt.
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