VORSICHT
LASERSTRAHLUNG. NICHT IN DEN STRAHL
BLICKEN ODER DIREKT MIT OPTISCHEN
GERÄTEN ANSEHEN. LASERPRODUKT DER
KLASSE I.
DER LASERSTRAHL DARF NICHT AUF DIE
AUGEN EINER ANDEREN PERSON GERICH-
TET ODER DIREKT ANGESEHEN WERDEN,
WEIL
EINE
LÄNGERE
EXPOSITION
SCHÄDLICH FÜR DIE AUGEN IST.
EINE KURZE EXPOSITION DES LASERZEI-
GERS WIE EIN ZUFÄLLIGES SCHWENKEN
DES LICHTES ÜBER DIE AUGEN KÖNNTE
EINE VORÜBERGEHENDE BLITZERBLIND-
UNG VERURSACHEN, DIE DEM EFFEKT
EINES
KAMERABLITZLICHTES
ÄHNELT.
OBWOHL DIESER ZUSTAND VORÜBERGE-
HEND IST, KANN ER GEFÄHRLICH SEIN,
WENN DIE ANGESTRAHLTE PERSON EINE
FÜR DIE SICHT KRITISCHE AKTIVITÄT AUS-
FÜHRT, WIE Z.B. AUTOFAHREN.
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