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Vollmaske Sari
011680 Sari NR, Naturgummi
011687 Sari CR, Chloropren
011685 Sari SIL, Silikon
011987 Sari NR triplex, mit Sichtscheibe aus triplex
019805 Sari SIL triplex
1. Allgemeines
Die Sari dient dazu, die Atmungsorgane und das Gesicht vor gas- und partikelförmigen Schadstoffen zu
schützen. Weitere Informationen zum Einsatz von Atemschutzgeräten siehe BGR 190 (ZH 1/701) (Regeln für
den Einsatz von Atemschutzgeräten).
Der Filter wird gemäß den Gasen der Raumluft gewählt.
•
Wird als Atemanschluß (Filtermaske) zusammen mit Pro2000-Filter verwendet (Gas-, Partikel-
oder Kombinationsfi lter). Die Filter sind mit einem Anschlußgewinde versehen und entsprechen dem
allgemein europäischen Standard EN 148-1.
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Wird mit einem Gebläsegerät verwendet, wo die Filter am Gebläsegerät festgeschraubt werden.
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Die Vollmasken Sari NR, Sari CR und Sari SIL mit Sichtscheibe aus Polykarbonat sind für spezielle
Einsätze wie etwa Brandbekämpfung oder Bergbau geeignet.
2. Einschränkungen
2.1
Filtergeräte dürfen nicht benutzt werden, wenn die Umgebungsverhältnisse unbekannt sind. In
Zweifelsfällen sind Isoliergeräte zu benutzen, die von der Umgebungsatmosphäre unabhängig wirken.
2.2
Filtergeräte dürfen nicht in engen Räumen (z.B. Behälter, Tunnel) eingesetzt werden, da es
Sauerstoff-mangel geben kann oder schwere sauerstoffverdrängende Gase (z.B. Kohlendioxyd)
vorkommen.
2.3
Bei der Verwendung der Filtergeräte muß der Sauerstoffgehalt der Raumluft 18–23 Vol.% betragen.
2.4
Ein Gasfi lter schützt nicht gegen Partikel und ein Partikelfi lter schützt nicht gegen Gase und Dämpfe.
Im Zweifelsfall Kombinationsfi lter einsetzen.
2.5
Normale Filtergeräte schützen nicht gegen bestimmte Gase wie CO (Kohlenmonoxyd), CO
dioxyd) oder N
(Stickstoff).
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2.6
Partikelfi lter gegen radioaktive Stoffe und Mikroorganismen (Viren, Bakterien, Pilze und deren Sporen)
sollen nur einmal verwendet werden.
2.7
ist unwahrscheinlich, daß die Dichtigkeitsanforderungen erreicht werden, wenn sich Bart, Haare,
Brillenbügel oder Teile der Kleidung zwischen Dichtungsrand und Gesicht befi nden. Mit der Sari kann
eine Spezialbrille getragen werden (siehe 012190 Brillenbügel).
2.8
Bei Gebrauch des Atemschutzgerätes in Räumen mit Explosionsgefahr sind die dafür zutreffenden
Vorschriften zu beachten.
2.9
Gasfi lter sind auszutauschen, wenn der Träger Geruchs-, Geschmack- oder Reizerscheinungen
erkennt. Filter, die gegen Schadgase ohne deutliche Durchbruchwahrnehmung verwendet werden,
erfordern besondere Einsatzregeln
Partikelfi lter sind auszutauschen, wenn der Atemwiderstand zu hoch wird.
2.10 Beim Verwenden mit der Vollmaske darf das Gewicht des Filters höchstens 500 g betragen. Die Sari
wird nur mit einem Filter verwendet.
Mit Gebläsegerät
2.11 Der Schutz muß bei laufendem Gebläsegerät verwendet werden. Bei Ausfall des Gebläses
kann keine oder nur eine geringe Atemschutzfunktion des Gerätes erwartet werden; es besteht
die Gefahr einer sofortigen starken Anreicherung von Kohlendioxid. Gebläseausfall wird als ein
aussergewöhnlicher Zustand angesehen.
2.12 Bei starkem Atmen/grosser körperlicher Anstrengung kann im Atemanschluß ein Unterdruck beim
Einatmungshöchstdurchfl uss entstehen.
2.13 Der Schutzgrad kann durch Windstärken von mehr als 2 m/s verringert werden.
2.14 Filter dürfen nicht direct an der Maske oder am Atemschlauch befestigt warden.
DEUTSCH
(Kohlen-
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