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2. Anschluss
Einbau und Montage elektrischer Geräte dürfen
nur durch eine Elektrofachkraft erfolgen. Der Begriff
Elektrofachkraft ist in VDE 0105 definiert.
Elektronische Geräte sind nach aktuellen
Erkenntnissen gegen Störungen von aussen
weitgehend geschützt.
Im Störungsfall – z.B. Spannungsspitzen – können
mit bekannten Bauelementen (Varistoren,
Löschdioden usw.) Gegenmassnahmen getroffen
werden.
Insbesondere ist darauf zu achten, wenn induktive
Verbraucher geschaltet werden.
Anschlussbild
M ~
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