Hinweispflicht nach dem Elektronikgerätegesetz
Laut Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) gehört Elektroschrott nicht in den
Hausmüll, sondern ist zu recyceln oder umweltfreundlich zu entsorgen. Entsorgen Sie ihr
Gerät in einen Recycling Container oder an eine lokale Abfallsammelstelle.
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