1. Sicherheitsanweisungen
Siehe „Allgemeine Sicherheitsvorschriften".
2. Informationen zur Einfüh-
rung
Siehe „Allgemeine Sicherheitsvorschriften".
3. Kennung
3.1. Kennung des Produkts
BEZEICHNUNG
Säulenbohrmaschine
3.2. CE-Konformitätserklärung
DE-KONFORMITÄTSERKLÄRUNG
laut der Europäischen Richtlinie 2006/42/EG, Anlage II.A
FEMI SpA
Via del Lavoro, 4
40023 Castel Guelfo - (BO) ITALY
erklärt, dass die Maschine:
SÄULENBOHRMASCHINE
MOD. : DP 12-941 / DP 12-943
gefertigt im (siehe Etikett auf Seite 163):
▪
den Vorschriften der Richtlinie 2006/42/EG und den
Vorschriften zur Umsetzung entspricht;
▪
außerdem ist die Maschine mit den folgenden Vorschriften
und den entsprechenden Umsetzungen konform:
2014/30/EU, 2014/35/EU, 2011/65/EU, 2012/19/EU.
Bezugnahme auf harmonisierte Normen:
▪
EN 61029-1:2009+A11:2010,
▪
EN 12717:2011+A1:2009,
▪
EN 55014-1:2006+A1+A2
▪
EN 55014-2:2015
▪
EN61000-3-2:2014
▪
EN 61000-3-3:2013
für die Zusammenstellung der technischen Unterlagen
autorisierte Person:
MAURIZIO CASANOVA
c/o FEMI S.p.A. Via del Lavoro, 4
40023 Castel Guelfo - (BO) ITALY.
HANDBUCH MIT DER BEDIENUNGSANLEITUNG - ORIGINALANLEITUNGEN
MODELL
DP 12-941 DP 12-943
3.3. Service
Siehe „Allgemeine Sicherheitsvorschriften".
4. Sicherheitsmaßnahmen
4.1. Sicherheitsvorrichtungen
POS. VORRICHTUNG
BEWEGLICHE SI-
CHERHEITSVOR-
A
RICHTUNG
MIT
VERRIEGE-
LUNG
SPINDELGEHÄUSE
B
AUS PLEXIGLAS
C
STOPP-TASTE
B
C
ACHTUNG! Es ist verboten, die
Sicherheitsvorrichtungen an der
Maschine zu manipulieren oder sie
von der Maschine zu entfernen.
BESCHREIBUNG
Beim Öffnen stoppt die Ma-
schine.
Schützt den Bediener ge-
gen das berühren des sich
drehenden Werkzeugs oder
gegen während der Bear-
beitung ausgeworfene Teile.
Beim Drücke wird die
Stromversorgung getrennt.
A
deutsch ▪ 27