16. Entsorgungshinweise
Elektrische und elektronische Geräte dürfen nach der europäischen WEEE
Richtlinie nicht mit dem Hausmüll entsorgt werden. Deren Bestandteile
müssen getrennt der Wiederverwertung oder Entsorgung zugeführt wer-
den, weil giftige und gefährliche Bestandteile bei unsachgemäßer Entsor-
gung die Umwelt nachhaltig schädigen können. Sie sind als Verbraucher
nach dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) verpflichtet,
elektrische und elektronische Geräte am Ende ihrer Lebensdauer an den
Hersteller, die Verkaufsstelle oder an dafür eingerichtete, öffentliche Sam-
melstellen kostenlos zurückgeben. Einzelheiten dazu regelt das jeweilige
Landesrecht. Das Symbol auf dem Produkt, der Betriebsanleitung oder/
und der Verpackung weist auf diese Bestimmungen hin. Mit dieser Art
der Stofftrennung, Verwertung und Entsorgung von Altgeräten leisten Sie
einen wichtigen Beitrag zum Schutz unserer Umwelt.
17. Hinweise zur Batterieentsorgung
Im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Batterien oder mit der Lieferung
von Geräten, die Batterien enthalten, ist der Anbieter verpflichtet, den
Kunden auf folgendes hinzuweisen: Der Kunde ist zur Rückgabe gebrauch-
ter Batterien als Endnutzer gesetzlich verpflichtet. Er kann Altbatterien,
die der Anbieter als Neubatterien im Sortiment führt oder geführt hat,
unentgeltlich am Versandlager (Versandadresse) des Anbieters zurückge-
ben. Die auf den Batterien abgebildeten Symbole haben folgende Bedeu-
tung: Pb = Batterie enthält mehr als 0,004 Masseprozent Blei, Cd = Batte-
rie enthält mehr als 0,002 Masseprozent Cadmium, Hg = Batterie enthält
mehr als 0,0005 Masseprozent Quecksilber.
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