Eine Inanspruchnahme der Garantie kommt nur in Betracht,
wenn der Käufer
- eine Rechnungskopie/Kaufquittung und
- das Original-Produkt
Beurer oder einem autorisierten Beurer Partner vorlegen
kann.
Ausdrücklich ausgenommen von dieser Garantie sind
- Verschleiß, der auf normalem Gebrauch oder Verbrauch
des Produktes beruht;
- zu diesem Produkt mitgelieferte Zubehörteile, die sich bei
sachgemäßen Gebrauch abnutzen bzw. verbraucht wer-
den (z.B. Batterien, Akkus, Manschetten, Dichtungen,
Elektroden, Leuchtmittel, Aufsätze, Inhalatorzubehör);
- Produkte, die unsachgemäß und/oder entgegen der
Bestimmungen der Bedienungsanleitung verwendet,
gereinigt, gelagert oder gewartet wurden sowie Produkte,
die vom Käufer oder einem nicht von Beurer autorisierten
Servicecenter geöffnet, repariert oder umgebaut wurden;
- Schäden, die auf dem Transportweg zwischen Hersteller
und Kunde bzw. zwischen Servicecenter und Kunde ent-
stehen
- Produkte, die als 2.Wahl-Artikel oder als gebrauchte Arti-
kel gekauft wurden;
- Folgeschäden, welche auf einem Mangel dieses Produktes
beruhen (es können für diesen Fall jedoch Ansprüche aus
Produkthaftung oder aus anderen zwingenden gesetzli-
chen Haftungsbestimmungen bestehen).
Reparaturen oder ein Komplettaustausch verlängern in kei-
nem Fall die Garantiezeit.
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