1.
Diese Anschlageinrichtung nach EN 795 Typ B:2012, CEN/TS 16415:2013 ist für die Sicherung von maximal 3
Personen gegen Absturz geprüft und zugelassen. In Verbindung mit zusätzlich notwendigen Auffanggurten nach
EN 361:2002, IKAR Höhensicherungsgeräten EN 360:2002, IKAR Höhensicherungsgeräten vom Typ HRA mit
Rettungshubeinrichtung gemäß EN 360:2002 / 1496:2007, dient sie der Sicherheit von Personen bei Arbeiten,
bei dem die Gefahr eines Absturzes besteht. Die Anschlageinrichtung und die Höhensicherungsgeräte sind nur
bestimmungsgemäß zu verwenden.
Hinweis: Das IKAR Höhensicherungsgerät HRA mit Rettungshubeinrichtung ist nicht im Lieferumfang enthalten!
Die beiliegenden Gebrauchs- und Montageanleitungen dieses Gerätes ist unbedingt zu beachten.
2.
Bei Nichtbeachtung der Gebrauchsanleitung(en) besteht Lebensgefahr.
Im Falle eines Sturzes ist ein längeres Hängen der Person als 15 Minuten auszuschließen (Schockgefahr).
3.
Es muss ein Plan der Rettungsmaßnahmen vorhanden sein, in dem alle bei der Arbeit möglichen Notfälle
berücksichtigt sind.
4.
Die Einrichtung darf nur von Personen benutzt werden, die entsprechend ausgebildet und sachkundig sind.
Gesundheitliche Beeinträchtigungen dürfen nicht vorliegen! (z.B. Alkohol-, Drogen-, Medikamenten- oder
Kreislaufprobleme)
5.
Ein optionales IKAR Höhensicherungsgerät HRA mit Rettungshubeinrichtung kann im Einsatz nur eine Person
schützen, kann jedoch nacheinander von mehreren Personen genutzt werden.
6.
Für die Montage der IKAR Hülse ist eine geeignete Befestigungsfläche zu wählen. Die Befestigung des Auslegerarmes
erfolgt durch Einstecken in die IKAR Hülse.
7.
Vor jeder Benutzung ist die Lesbarkeit der Produktkennzeichnung(en) zu kontrollieren. Eine Funktionsprobe ist beim
optionalen IKAR-Höhensicherungsgerät HRA durchzuführen wahlweise durch ruckartiges herausziehen des Seiles
oder durch Gewichtsprobe von mindestens 15 kg. Hierbei müssen die Sperrklinken einfallen. Die einwandfreie
Funktion des Karabinerhakens ist zu prüfen.
8.
Nach einwandfreier Montage des Auslegerarmes, der Befestigung des optionalen IKAR Höhensicherungsgerätes HRA
in der Halterung am Auslegerarm und das Ende des ausziehbaren Verbindungsmittels (Karabinerhaken) an einen
angelegten Auffang- / Rettungsgurt ist der Sicherheitsschutz für die Arbeitsperson hergestellt.
9.
Die Einrichtung sollte möglichst lotrecht über den Kopf der zu sichernden Person angeordnet werden, um beim Fallen
ein Pendeln auszuschließen.
10. Auf Schüttgut o.ä. Stoffen, in die man versinken kann, dürfen IKAR-Höhensicherungsgeräte nicht zur Sicherung
von Personen eingesetzt werden. Es ist sicher zu stellen, dass die Art der Arbeitsführung den freien Fall auf ein
Mindestmaß beschränkt. Eine Schlaffseilbildung ist zu vermeiden. Im Falle eines Sturzes darf kein Aufprall auf den
Boden oder anderer Hindernisse möglich sein.
11. Ein beschädigtes, oder durch Sturz beanspruchtes System, oder wenn Zweifel über den sicheren Zustand des
Systems bestehen, ist es sofort dem Gebrauch zu entziehen. Es darf erst nach Überprüfung durch eine sachkundige
Person und einer schriftlichen Freigabe weiter verwendet werden.
12. Je nach Beanspruchung, mindestens jedoch alle 12 Monate muß die Anschlageinrichtung vom Hersteller oder vom
Hersteller geschulten und autorisierten Personen überprüft werden. Dies muss in den mitgelieferten Prüfbüchern
dokumentiert werden. Die Wirksamkeit und Haltbarkeit der Anschlageinrichtung hängt von der regelmäßigen Prüfung
ab.
13. Bei Bruch des Seiles oder Seilknicken/Aufrauhung ist das optionale IKAR Höhensicherungsgerät in die
Revisionswerkstatt zu geben, um das Seil austauschen zu lassen.
14. Die DGUV R 112-198 und DGUV R 112-199 sind zu beachten.
15. Das optionale IKAR-Höhensicherungsgerät ist gemäß EN 360:2002 im Temperaturbereich von -40 bis +50 °C
einsetzbar.
16. Die zulässige Belastung der Anschlageinrichtung entspricht der EN 795 Typ B:2012, CEN/TS 16415:2013 für die
Sicherung von 3 Personen .
17. Der Auslegerarm, sowie das optionale IKAR Höhensicherungsgerät sind vor den Einwirkungen von Schweißflammen
und -funken, Feuer, Säuren, Laugen sowie extreme Temperaturen und ähnlichen Umwelteinflüssen zu schützen.
Nach erfolgtem Einsatz und eventueller Demontage der Anschlageinrichtung sowie der optionalen Geräte sind sie
bis zum nächsten Einsatz sauber, trocken und luftig zu lagern. Während des Transports müssen die Geräte vor
Stoßeinwirkungen geschützt sein.
18. Es dürfen keine Veränderungen und Ergänzungen am Gesamtsystem vorgenommen werden.
Gebrauchsanleitung
Sicherheitshinweise
13
D