5.
Standortwahl
5.1
Standort
Der Standort der Versickerungsanlage ist so zu wählen, dass austretendes Wasser keine
Beschädigungen an Gebäuden oder weiteren Installationen verursacht. Um ein Unterspülen und
Anstauen zu vermeiden, sind Versickerungsanlagen stets in einer Entfernung von mind. 1,5-facher
Baugrubentiefe zu platzieren.
A
Die Mächtigkeit des Erdbodens zwischen Baugrubensohle der Versickerungsanlage und dem zu
erwartenden mittleren höchsten Grundwasserstand darf, nach Arbeitsblatt DWA A-138, ein Meter nicht
unterschreiten. Unterschreitungen müssen mit den zuständigen Behörden abgestimmt werden.
Außerdem muss der Abstand (A') zu bestehendem oder geplantem Baumbestand mindestens dem zu
erwartenden Kronendurchmesser (A) entsprechen.
5.2
Vorreinigung
Das Niederschlagswasser, welches der Versickerung zugeführt wird, bedarf grundsätzlich einer
Reinigungsstufe. Dies können ein Absetzbecken, Filterschächte oder einfache Filter sein, die den Zulauf
von Schmutzpartikeln reinigen. Schmutzeintrag ist zu vermeiden, da die Versickerungsleistung durch das
Zusetzen von feinen Partikeln abnimmt und ein Rückstau zur Folge hätte.
5. Standortwahl
A'
6 / 69
1,5 x H
H