Achtung!
Vermeiden Sie Berührungen mit dem Weidezaun, insbesondere mit Kopf,
Hals oder Rumpf. Klettern Sie nicht über, durch oder unter einen aus mehreren
Drähten bestehenden Weidezaun. Verwenden Sie zur Überquerung ein Tor oder
eine eigens zu diesem Zweck bestimmte Übergangsstelle.
Ein elektrischer Weidezaun darf nicht an zwei separate Weidezaungeräte oder an
unabhängige Zaunkreisläufe desselben Weidezaungeräts angeschlossen werden.
Der Abstand zwischen den Drähten zweier elektrischer Weidezäune, die von
getrennten, unabhängig getakteten Weidezaungeräten gespeist werden, muss
mindestens 2,5 m betragen. Falls die Lücke zwischen den beiden Zäunen geschlossen
werden soll, sind nichtleitende Materialien oder eine isolierte Metallabsperrung zu
verwenden.
Das Weidezaungerät darf nicht an einen Stachel- oder Sperrdrahtzaun angeschlossen
werden.
Der oder die stromführenden Drähte eines elektrischen Weidezauns können durch
einen nicht-stromführenden Zaun mit Stachel- oder Sperrdraht ergänzt werden. Die
Stützvorrichtungen der stromführenden Drähte sind so auszulegen, dass zwischen den
stromführenden Drähten und der vertikalen Ebene der nicht-stromführenden Drähte
ein Mindestabstand von 150 mm gewährleistet ist. Stachel- oder Sperrdrahtzäune sind
in regelmäßigen Abständen zu erden.
Befolgen Sie unsere Erdungsempfehlungen.
Zwischen der Erdungselektrode des Weidezaungeräts und möglichen anderen
Komponenten, die an ein Erdungssystem angeschlossen sind, wie beispielsweise der
Schutzerdung der Stromversorgung oder der Erdung des Telekommunikationssystems,
ist ein Mindestabstand von 10 m einzuhalten.
In Gebäuden verlaufende Anschlussleitungen sind gut von den geerdeten
Bauelementen des Gebäudes zu isolieren. Zu diesem Zweck können isolierte
Hochspannungskabel verwendet werden.
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