Umfang Der Garantieleistungen; Garantiebedingungen - m-cro MICRO EXPLORER Manual Del Usuario

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  • ESPAÑOL, página 64
GARANTIE
Folgende Garantieleistungen dürfen Sie von uns erwarten:
Zwei Jahre Garantie auf die Rollerkomponenten: Fußbrett, gesamte vordere
Baugruppe und Bremspedal. Ausgenommen sind alle Verbrauchs- und
Verschleißteile sowie Kleinteile und Schrauben.
Ein Jahr oder 300 Vollladezyklen auf den Akku (je nachdem, was zuerst eintritt). Wir
garantieren eine Restkapazität von 60 % der Ursprungskapazität.
Ein Jahr Garantie auf die elektrischen Komponenten: Motor, Display, Controller und
Kabel.

Umfang der Garantieleistungen

Micro verpflichtet sich aufgrund dieser Garantie nach eigenem Ermessen während
der jeweiligen Garantiefrist zu folgenden Leistungen: Reparatur oder Ersatz von
Komponenten durch gleichwertige Teile, wobei Modell und/oder Farbe der Ersatzteile
von den ursprünglichen abweichen kann; Serviceleistungen, die nicht unter die
Garantie fallen und im Kompetenzbereich des Händlers liegen sowie die Reinigung
verschmutzt gelieferter Roller werden zum üblichen Stundenansatz, einschließlich
anfallender Kosten für Material und Transport, in Rechnung gestellt.
Gewährleistungspflichtige Leistungen (Reparatur/Austausch) verlängern nicht die
ursprüngliche Gewährleistungsfrist.
Es bestehen keine weiteren Garantieansprüche.

GARANTIEBEDINGUNGEN

Die Garantie deckt keine Schäden, die zurückzuführen sind auf:
Beschädigung nach nicht erfolgtem Nachladen des Akkus trotz bestehender
Notwendigkeit.
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Beschädigung durch Lagerung, Ladung oder Gebrauch außerhalb des spezifizierten
Temperaturbereichs.
Unsachgemäßer Gebrauch, zweckfremde Anwendung oder fahrlässige Bedienung
(z. B. Sprünge).
Unsachgemäßer Eingriff durch Dritte (z. B. durch Öffnen des Trittbretts).
Unsachgemäßes Laden (z. B. durch Laden mit einem anderen Ladegerät als das
mitgelieferte).
Überschreitung der Maximalgeschwindigkeit von 40 km/h auf Bergabfahrten.
Technische Veränderungen am Fahrzeug, ohne Einverständnis des Herstellers.
Nachträglicher Um-/Einbau nicht kompatibler oder nicht originaler Teile.
Verschleißteile wie Kugellager, Gleitlager, Lagerbolzen und Lagerschrauben etc.
Nichteinhaltung der Wartungsintervalle.
Schäden infolge fehlender bzw. fehlerhafter Einstellung(en) oder verschlissener
Komponenten.
Konsequenzen eines Sturzes.
Jeglicher Personen- oder Sachschaden an Drittpersonen oder Eigentum, welcher
durch den Gebrauch des Rollers entsteht.
Schäden infolge ungeeigneter Putzmittel, Utensilien wie Hochdruckreiniger oder
Zusatzstoffe.
Schäden, welche zurückzuführen sind auf Fahrlässigkeit des Benutzers im
Zusammenhang mit dem Wasserschutz (der Elektroroller ist spritzwassergeschützt,
nicht wasserdicht).
Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser Garantie unwirksam sein oder eine zu schließende
Lücke aufweisen, so bleibt die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen
davon unberührt. Anstelle der fehlenden oder unwirksamen Bestimmung gilt eine
Bestimmung als vereinbart, die dem Sinn der ursprünglichen Bestimmung am
nächsten kommt.
Anwendbares Recht und Gerichtsbarkeit
Für alle Streitigkeiten, die sich aus und im Zusammenhang mit dieser Garantie
(auch mit Bezug auf die Frage deren Zustandekommens oder Gültigkeit) ergeben,
wird als Gerichtsstand ausschließlich das Kantonalgericht Zürich vereinbart. Dieser
Kaufvertrag untersteht dem Schweizer Recht unter Ausschluss des Kollisionsrechts
sowie des Übereinkommens der Vereinten Nationen über den internationalen
Warenkauf (UN-Kaufrecht).
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