Beachten Sie die Kennzeichnung der Ver-
packungsmaterialien bei der Abfalltren-
b
a
nung, diese sind gekennzeichnet mit
Abkürzungen (a) und Nummern (b) mit fol-
gender Bedeutung: 1–7: Kunststoffe / 20–
22: Papier und Pappe / 80–98:
Verbundstoffe.
Das Produkt und die Verpackungsmateria-
lien sind recycelbar, entsorgen Sie diese
getrennt für eine bessere Abfallbehandlung.
Das Triman-Logo gilt nur für Frankreich.
Möglichkeiten zur Entsorgung des ausge-
dienten Produkts erfahren Sie bei Ihrer Ge-
meinde- oder Stadtverwaltung.
Werfen Sie Ihr Produkt, wenn es ausge-
dient hat, im Interesse des Umweltschutzes
nicht in den Hausmüll, sondern führen Sie
es einer fachgerechten Entsorgung zu.
Über Sammelstellen und deren Öffnungs-
zeiten können Sie sich bei Ihrer zuständi-
gen Verwaltung informieren.
110 DE/AT/CH