DEUTSCH
Inhaltsverzeichnis
Gesetzliche Bestimmungen in den
verschiedenen Ländern
Fundamente ................................................................................. 33
Schornstein ................................................................................... 33
Luftzirkulation .............................................................................. 34
Inbetriebnahme ........................................................................... 35
Täglicher Gebrauch ..................................................................... 35
Äußerliche Pflege ........................................................................ 36
Seitenplatten ................................................................................ 37
Grillrost ........................................................................................... 37
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Gesetzliche Bestimmungen
in den verschiedenen
Ländern
Der Jøtul F 320 ist ein sauber brennender Kaminofen und
besitzt Produktdokumentationen über Rauchgas-
emissionen und die brandtechnische Sicherheit. Der
Prüfbericht ist nach DIN 18891-Bauart 1.
Das Typenschild (Geräteschild) befindet sich auf der
Hitzeshild des Gerätes. Es besteht aus wärmebeständigem
Material. Auf dem Typenschild sind folgende Angaben
aufgelistet: Hersteller und Adresse, Typennummer,
Herstellnummer, Nennwärmeleistung, Registriernummer,
DIN-Norm-Nummer, Bauart und Sicherheitsabstände.
Neben
dem
Typenschild
Überwachungszeichen (Ü-Zeichen).
Bauarten von Kaminöfen
DIN 18891 unterscheidet Kaminöfen der Bauart 1 und 2.
Kaminöfen der Bauart 1 haben eine selbstschließende
Feuerraumtür und dürfen an einen mehrfach belegten
Schornstein angeschlossen werden. Aus Sicherheits-
gründen muß die Feuerraumtür mit Ausnahme der
Bedienung stets geschlossen sein. Kaminöfen der Bauart 1
dürfen ständig betrieben werden.
Kaminöfen der Bauart 2 müssen an einen eigenen
Schornstein angeschlossen werden. Der Betrieb mit
offenem Feuerraum ist nur unter Aufsicht statthaft.
Kaminöfen der Bauart 2 dürfen nur 40 Stunden im Monat
betrieben werden, d.h. z.B. 8 mal 5 Stunden.
Bevor Sie mit dem Aufstellen des offenen Kaminofens
beginnen, muß unbedingt die Genehmigung der örtlichen
Baubehörde vorliegen. Ohne Genehmigung dürfen Sie nicht
mit dem Einbau beginnen. Sprechen Sie vor dem Einbau
mit ihrem zuständigen Bezirksschornsteinfegermeister.
Die Aufstellung muß gemäß den behördlichen Auflagen
und Bestimmungen des jeweiligen Landes erfolgen. Ihr
Vertragshändler wurde speziell wegen seiner Kenntnisse
der behördlichen Auflagen ausgewählt und wird Ihnen
behilflich sein, den Kamin sicher und in gesetzlich
vorgeschriebener Weise aufzustellen.
Vorsicht! Stellen sie eine ausreichende Belüftung des Raumes
sicher, in dem der Ofen aufgestellt werden soll. Eine
unzureichende Belüftung verursacht einen Sauerstoffmangel
im Raum, der zu Schläfrigkeit, Übelkeit und Krankheit führen
kann und extrem gefährlich ist.
Es muß sichergestellt sein, daß der Schornstein den für
den Ofen erforderlichen Abmessungen entspricht und die
Anschlußelemente dicht mit dem Schornstein abschließen
und ordnungsgemäß funktionieren. In abgeschlossene
befindet
sich
das