Hochleistungsradar wird als Hauptbenutzer der Bände von 5,25 bis 5,35 GHz und
von 5,65 bis 5,85 GHz zugewiesen. Diese Radarstationen können Interferenzen mit
diesem Gerät verursachen und/oder das Gerät beschädigen.
Der maximal zulässige Antennengewinn bei der Verwendung mit diesem Gerät beträgt 6
dBi, um den E.I.R.P-Grenzwert für die Frequenzbereiche 5,25- bis 5,35 und 5,725 bis
5,85 GHz bei Punkt-zu-Punkt-Betrieb nicht zu überschreiten.
Ver.01.01.04
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