EG-Konformitätserklärung / Einbauerklärung
nach EN 13241 Tore Produktnorm Anhang ZA / Anhang II 1B der EG-Maschinenrichtlinie 2006/42
Novoferm Alsal SA
Poligono Industrial De Guarnizo 81-82
39611 Guarnizo Cantabria
España
Erklärt hiermit, dass die...
Novoferm Schnelllauftore Serie NovoZip
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konform sind mit den in dieser Sachen geltenden Bestimmungen der :
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EG-Verordnung 305/2011
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EG-Maschinenrichtlinie 2006/42/EWG
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EG-Niederspannungsrichtlinie 2014/35/EU
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EMV-Richtlinie 2014/30/EU
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Die folgende harmonisierte Norm wurde angewandt :
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EN 13241 Industrietore - Produktnorm
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Die Übereinstimmung wurde von folgender anerkannten Instanz kontrolliert :
LGAI Technological Centre SA
Notified Body 0370
Campus UAB, Ronda de la font del Carme s/n. Apdo. De correos 18
E-08193 BELLATERRA (Barcelona)
Guarnizo, March 2, 2020
Signature :
Javier Perez Sanchez
Managing Director Novoferm Alsal SA
Die Inbetriebnahme der Toranlage ist so lange untersagt, bis festgestellt wurde dass diese nach
unseren Anweisungen montiert wurde und ein Funktionstest durchgeführt wurde.
Wir erklären, dass gemäß Herstellervorgabe montiert wurde.
Montagefirma :
Ort :
Produktionsnummer :
Bei einer nicht mit uns abgestimmten Änderung der Maschine verliert diese Erklärung ihre Gültigkeit.
Diese Gebrauchsanleitung muss dem Kunden übergeben werden und während der gesamten Nutzungszeit aufbewahrt werden.
7. KONFORMITÄTSERKLÄRUNG
Datum :
Unterschrift :
DE
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