Entsorgung des Gerätes
Altgeräte dürfen nicht in den Hausmüll!
Sollte das Gerät einmal nicht mehr benutzt werden können,
so ist jeder Verbraucher gesetzlich verpflichtet, Altgeräte
getrennt vom Hausmüll z. B. bei einer Sammelstelle seiner
Gemeinde/seines Stadtteils abzugeben. Damit wird
gewährleistet, dass die Altgeräte fachgerecht verwertet und
negative Auswirkungen auf die Umwelt vermieden werden.
Deswegen sind Elektrogeräte
mit folgendem Symbol gekennzeichnet:
Entsorgung der Batterien
Jeder Verbraucher ist gesetzlich verpflichtet, Alt-Batterien
und Alt-Akkus an einer zugelassenen Sammelstelle
abzugeben. Dadurch werden sie einer umwelt- und
ressourcenschonenden Verwertung zugeführt. Batterien und
Akkus dürfen nicht über die Hausmülltonne entsorgt werden.
Aus diesem Grund sind Batterien
mit diesem Symbol gekennzeichnet:
Sie können alle Batterien und Akkus bei den öffentlichen
Sammelstellen in Ihrer Gemeinde oder dort, wo vergleichbare
Produkte verkauft werden, unentgeltlich wieder zurückgeben.
Batterien und Akkus bitte nur in entladenem Zustand
abgeben.
Defekte Batterien und Akkus geben Sie bitte bei der
Schadstoffsammlung des Recyclinghofes sowie bei der
mobilen Schadstoffsammlung ab.
Herstellergarantie
Wir, sera GmbH (Garantiegeber), Borsigstraße 49, 52525
Heinsberg, Deutschland, gewähren unseren Kunden eine
Garantie von 2 Jahren* ab Kaufdatum für den sera XS-
Feeder hinsichtlich der Mängelfreiheit in Werkstoff und
Werkarbeit.
Die sera-2-Jahres-Garantie versteht sich als zusätzliche
Leistung des Herstellers und nicht als Ersatz für Ihre Rechte
aus den §§ 437 des BGB. Ihre gesetzlichen Rechte werden
durch die Garantie nicht eingeschränkt. Ansprüche aus der
gesetzlichen Sachmangelhaftung sind ebenfalls nicht
betroffen!
Garantieausschluss (*)
Folgende Teile sind von der Garantie ausgeschlossen:
a. Die Garantie deckt keine Schäden ab, die auf äußere
Einwirkungen wie Stoß, Fall oder Sturz nach dem Kauf
zurückzuführen sind.
b. Die Garantie deckt keine Schäden ab, die durch nicht
rechtzeitig entfernte bzw. ausgetauschte Batterien
entstanden sind.
c. Weitere Garantieansprüche auf Ersatz für Folgeschäden,
die durch das Gerät entstanden sind, sind ausgeschlossen,
soweit der Ausschluss gesetzlich zulässig ist.
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Erlöschen der Garantie
Die Garantieverpflichtung erlischt, wenn:
• die Gebrauchsinformation nicht befolgt wurde und das
Gerät fahrlässiger bzw. unsachgemäßer oder ungeeigneter
Verwendung, Wartung und Reparatur ausgesetzt wurde;
• das Gerät durch Fremdeinwirkung, äußere Einflüsse oder
vorsätzlich beschädigt wurde;
• nicht von der Firma sera genehmigte fremde Ersatzteile ins
Gerät eingebaut worden sind.
Unsere Pflichten
In einem Garantiefall verpflichtet sich die sera GmbH nach
eigenem Ermessen zur Reparatur oder zum Ersatz bzw.
Instandsetzung des mangelhaften Teils oder zum Umtausch
gegen ein gleichwertiges funktionsfähiges Produkt.
Ihre Pflichten
Wichtig: Bitte den Zustand der Batterien regelmäßig prüfen.
Bitte lassen Sie in jedem Fall eines Mangels am Gerät unseren
Fachhändler, bei dem Sie das Gerät erworben haben, zunächst
prüfen, ob tatsächlich ein Garantiefall vorliegt, bevor Sie das
Gerät als Reklamation einreichen. Nur so können unnötige
Frachtkosten vermieden werden, die Ihnen ggf. zur Last
berechnet werden könnten. Beim Einschicken muss das Gerät
sorgfältig gegen eventuelle Transportschäden geschützt
werden.
Herstellerkontakt
sera GmbH
Borsigstraße 49
52525 Heinsberg
Deutschland
Telefon:
+49 2452 9126-0
Fax:
+49 2452 5922
Hotline:
+49 2452 9126-15
E-Mail:
info@sera.de
Homepage:
www.sera.de