Entsorgung / Recycling von Geräten und Maschinen
5.2
Reparaturen
•
Reparaturen am Gerät dürfen nur von Personen durchgeführt werden, die die dafür notwendigen
Kenntnisse und Fähigkeiten besitzen.
•
Vor der Wiederinbetriebnahme muss eine außerordentliche Prüfung durch einen Sachverständigen
durchgeführt werden.
5.3
Hinweis zur Vermietung/Verleihung von PROBST-Geräten
Bei jeder Verleihung/Vermietung von PROBST-Geräten muss unbedingt die dazu gehörige original
Betriebsanleitung mitgeliefert werden (bei Abweichung der Sprache des jeweiligen Benutzerlandes, ist
zusätzlich die jeweilige Übersetzung der Original Betriebsanleitung mitzuliefern)!
6
Entsorgung / Recycling von Geräten und Maschinen
Das Produkt darf nur von qualifiziertem Fachpersonal außer Betrieb genommen und zur Entsorgung / zum
Recyclen vorbereitet werden. Entsprechend vorhandene Einzelkomponenten (wie Metalle, Kunststoffe,
Flüssigkeiten, Batterien/Akkus etc.) müssen gemäß den national / länderspezifisch geltenden Gesetzen und
Entsorgungsvorschriften entsorgt /recycelt werden!
Das Produkt darf nicht im Hausmüll entsorgt werden!
51210001
Probst GmbH Gottlieb-Daimler-Straße 6 71729 Erdmannhausen, Germany
info@probst-handling.de www.probst-handling.com
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