Konformitätserklärung; Truma Hersteller-Garantieerklärung - Truma Boiler B 10 Instrucciones De Uso

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  • ESPAÑOL, página 38
Konformitätserklärung
1. Stammdaten des Herstellers
Name:
Truma Gerätetechnik GmbH & Co. KG
Anschrift:
Wernher-von-Braun-Str. 12, D-85640 Putzbrunn
2. Identifikation des Gerätes
Typ / Ausführung:
LPG-Wasserheizer /
Boiler B10, B14, BN10, BN14, BS10, BS14, US10, US14
3. Erfüllt die Anforderungen folgender Richtlinien
3.1 Gasgeräte-Richtlinie 90/396/EWG
3.2 Niederspannungs-Richtlinie 2006/95/EG
3.3 Funkentstörung in KFZ 72/245/EWG
(mit den Ergänzungen), UN ECE R10
3.4 Elektromagnetische Verträglichkeit 2004/108/EG
3.5 Altfahrzeug-Richtlinie 2000/53/EG
3.6 Trinkwasser-Richtlinie 98/83/EG
und trägt die Typgenehmigungsnummern
e1 03 2604, E1 10R–03 2604
und das CE-Zeichen mit der CE-Produkt-Ident-Nummer
CE-0085AP0038.
4. Grundlage des Konformitätsnachweises
EN 89, EN 15033, EN 298, 2005/83/EG, 2009/19/EG,
2000/53/EG, 2006/95/EG, 2004/108/EG, EN 60335-1,
EN 60335-2-21, DIN 2001-2, DVGW W270, KTW.
5. Überwachende Stelle
DVGW, Kraftfahrt-Bundesamt
6. Angaben zur Funktion des Unterzeichners
Unterschrift: Dr. Andreas Schmoll
Geschäftsleitung Technik
Truma Hersteller-Garantieerklärung
1. Garantiefall
Der Hersteller gewährt Garantie für Mängel des Gerätes, die
auf Material- oder Fertigungsfehler zurückzuführen sind. Da-
neben bestehen die gesetzlichen Gewähr leistungsansprüche
gegen den Verkäufer fort.
Der Garantieanspruch besteht nicht
2. Umfang der Garantie
Die Garantie gilt für Mängel im Sinne von Ziffer 1, die inner-
halb von 24 Monaten seit Abschluss des Kaufvertrages zwi-
schen dem Verkäufer und dem Endverbraucher eintreten. Der
Hersteller wird solche Mängel durch Nacherfüllung beseitigen,
das heißt nach seiner Wahl durch Nachbesserung oder Ersatz-
lieferung. Leistet der Hersteller Garantie, beginnt die Garan-
tiefrist hinsichtlich der reparierten oder ausgetauschten Teile
nicht von neuem, sondern die alte Frist läuft weiter. Weiterge-
hende Ansprüche, insbesondere Schadensersatzansprüche
des Käufers oder Dritter sind ausgeschlossen. Die Vorschriften
des Produkthaf tungs gesetzes bleiben unbe rührt.
Die Kosten der Inanspruch nahme des Truma Werks kun-
dendienstes zur Beseitigung eines unter die Garantie fallenden
Mangels – insbesondere Transport-, We ge-, Arbeits- und
Materialkosten – trägt der Hersteller, soweit der Kun dendienst
innerhalb von Deutschland eingesetzt wird. Kundendienstein-
sätze in anderen Ländern sind nicht von der Garantie gedeckt.
Zusätzliche Kosten aufgrund erschwerter Aus- und Einbau-
bedingungen des Gerätes (z. B. Demontage von Möbel- oder
Karosserie teilen) können nicht als Garantieleistung
anerkannt werden.
3. Geltendmachung des Garantiefalles
Die Anschrift des Herstellers lautet:
Truma Gerätetechnik GmbH & Co. KG,
Wernher-von-Braun-Straße 12,
85640 Putzbrunn, Deutschland
Putzbrunn, 19.09.2011
Bei Störungen wenden Sie sich bitte an das Truma Service-
zentrum oder an einen unserer autorisierten Servicepartner
(siehe Truma Serviceheft oder www.truma.com). Bezeichnen
Sie bitte Ihre Beanstandungen im Detail und geben Sie die
Fabriknummer des Gerätes sowie das Kaufdatum an.
Damit der Hersteller prüfen kann, ob ein Garantiefall vorliegt,
ist durch den Endverbraucher das Gerät auf seine Gefahr zum
Hersteller / Servicepartner zu bringen oder ihm zu übersen-
den. Bei Schäden am Wärmetauscher ist der verwendete Gas-
druckregler mit einzusenden.
Bei Klimageräten:
Zur Vermeidung von Transportschäden darf das Gerät nur
nach Rücksprache mit dem Truma Servicezentrum Deutsch-
land oder dem jeweiligen autorisierten Servicepartner versandt
werden. Andernfalls trägt das Risiko für eventuell entstehende
Transportschäden der Versender.
Bei Einsendung ins Werk bitte per Frachtgut versenden. Im
Garantiefall übernimmt das Werk die Transportkosten bzw.
Kosten der Einsendung und Rücksendung. Liegt kein Garan-
tiefall vor, gibt der Hersteller dem Kunden Bescheid und nennt
die vom Hersteller nicht zu übernehmenden Reparaturkosten;
in diesem Fall gehen auch die Versandkosten zu Lasten des
Kunden.
für Verschleißteile und bei natürlicher Abnutzung,
infolge Verwendung von anderen als Truma Originalteilen in
den Geräten,
bei Gasdruck-Regelanlagen infolge Schäden durch Fremd-
stoffe (z. B. Öle, Weichmacher) im Gas,
infolge Nichteinhaltung der Truma Einbau- und
Gebrauchs anweisungen,
infolge unsachgemäßer Behandlung,
infolge unsachgemäßer Transportverpackung.
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