Ohne Neuerwerb sind die o.a. Vertreiber ver-
pflichtet, auf Verlangen des Endnutzers bis zu
drei Altgeräte (max. Kantenlänge von 25 cm)
unentgeltlich zurückzunehmen.
Die Batterien sind vor dem Entsorgen aus dem
Grundgerät zu entnehmen! Die Batterien müs-
sen getrennt von den anderen Geräteteilen
entsorgt werden.
Dieses Symbol besagt, dass Batterien
und Akkus nicht zusammen mit dem
Hausmüll entsorgt werden dürfen. Sie
sind gesetzlich verpflichtet, alle Batte-
rien bei einer Sammelstelle ihrer Ge-
meinde/ihres Stadtteils oder im Handel
abzugeben.
Die Inhaltsstoffe sind giftig und gefährden bei
unsachgemäßer Entsorgung die Umwelt und
können gesundheitsschädigende Wirkungen
auf Menschen, Tiere und Pflanzen haben.
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