befindlichen Rettungsgurt an. Die lose Seite des Abfahrseils in die Augenschraube und in die
Schotklemme einlegen. Handgriff vom Handrad ausklappen. Durch Drehen des Handrades in
Richtung „Auf" kann der Helfer mit dem Heraufziehen beginnen. Die lose Seite des Abfahrseils
muss hierbei durch Straffziehen an der Schotklemme (es darf sich keine Schlaufe bilden)
gesichert werden.
Wenn eine Unterbrechung des Hubvorganges erforderlich sein sollte, lose Seite des Abfahrseils
in der Schotklemme straff ziehen und danach das Handrad langsam geführt zurückdrehen bis das
Seil straff ist und durch die Schotklemme gehalten wird. Soll der Hubvorgang fortgesetzt werden,
Handrad in Richtung „Auf" weiterdrehen. Bei der Rettung eines Verunfallten aus einer Steigleiter
ist es oft erforderlich, den Vorgang des Abseilens, zusätzlich von Hand mitzusteuern. Dazu wird
das durch den Hubvorgang unbelastete Seil einmal durch die Augenschraube geführt und vom
Retter straff nach unten gehalten. Während des Abseilvorgangs lässt der Retter das nach oben
laufende Seil durch seine Hand gleiten und kann damit die Abseilgeschwindigkeit exakt steuern
und den Verunfallten so an möglichen Hindernissen langsam vorbeiführen.
Achtung:
Arbeitshandschuhe erforderlich !
Während des Rettungsvorgangs sollte es stets einen direkten oder indirekten Sichtkontakt oder
eine andere geeignete Kommunikation mit der zu rettenden Person geben.
Der Retter muss dafür sorgen, dass die Ausrüstung nach einem Rettungsvorgang der
Benutzung entzogen wird, um eine Überprüfung, Wartung oder Revision durchzuführen.
5. Wartung, Lagerung, Transport und Instandsetzung
Nach dem Einsatz Abseilgerät und Abfahrseil gegebenenfalls reinigen. Reinigung mit
Feinwaschmittel und reichlich Wasser (40°C).
Wenn es beim Einsatz oder beim Reinigen naß geworden ist trocknen.
Trocknen ausschließlich auf natürliche Weise, d.h. nicht in der Nähe von Feuer oder
anderen Hitzequellen. Abseilgerät und Abfahrseil in luftigen und schattigen Räumen trocken
lagern. Um Beschädigungen während der Lagerung oder des Transports zu verhindern sollte die
Ausrüstung in einem Gerätebeutel oder einer Transportkiste aufbewahrt werden.
Kontakt mit hoher Feuchtigkeit, Hitze, Chemikalien, insbesondere Säuren, ätzenden Flüssigkeiten
und Ölen vermeiden. Wenn unvermeidbar, unbedingt an den Hersteller wenden.
Sollte eine Desinfektion der Ausrüstung erforderlich sein, bitte ebenfalls an den Hersteller
wenden.
Instandsetzungen dürfen nur durch den Hersteller oder eine durch den Hersteller autorisierte
Person unter genauer Beachtung der Instandsetzungsanleitung durchgeführt werden.
Abseilgeräte, die fest an einem Arbeitsplatz installiert sind und dort zwischen den Inspektionen in
Position gelassen werden, sind auf geeignete Weise gegen Umwelteinflüsse zu schützen (z. B.
Rettungsfass).
Die Rettungsausrüstung sollte in einem eindeutig gekennzeichneten Bereich gelagert werden,
sofort einsatzbereit für einen Rettungsfall.
Beschädigte Ausrüstung oder Ausrüstung, die gewartet werden muss, auf keinen Fall im gleichen
Bereich wie die einsatzbereite Ausrüstung lagern.
Ausrüstung, die lange ungenutzt gelagert wurde (länger als ein Jahr) muss einer detaillierten
Überprüfung
durch
Fasslagerung)
Extrem nasse oder verschmutzte Ausrüstungen müssen vor der Lagerung gewartet (getrocknet
und/oder gereinigt) werden.
6. Überprüfung der Rettungsausrüstung
Die Rettungsausrüstung soll vom Retter/Anwender vor jedem Einsatz überprüft werden und
zusätzlich von einem Sachkundigen (nicht der Retter/Anwender) mindestens einmal alle 12
Monate. Die Überprüfungs-Kriterien sollen vom Unternehmer des Anwenders festgelegt werden.
Diese Kriterien sollen gleich oder größer als die Normanforderungen oder die Anforderungen des
Herstellers der Ausrüstung sein. Diese Überprüfungskriterien müssen in Abhängigkeit von
geänderten Anwendungsfällen angepasst werden.
Hintergrund der doppelten Überprüfung der Ausrüstung ist zwei unterschiedliche Meinungen zu
haben, über die Erkennung und Beseitigung von Beschädigungen, Fehlfunktionen oder schlecht
gepflegter Ausrüstung. Sollten diese Mängel nur vom Sachkundigen entdeckt werden, ist es
einen
Sachkundigen
unterzogen
werden.
(Ausnahme
versiegelte