Sichern Sie den Projektor bei Überkopfmontage immer mit einem Sicherheitsfangseil, das mindestens für
das 12-fache Gewicht des Gerätes ausgelegt ist. Es dürfen nur Fangseile mit Schnellverschlussgliedern
vewendet werden. Hängen Sie das Sicherheitsfangseil in der dafür vorgesehenen Fangsicherung ein und
führen Sie es über die Traverse bzw. einen sicheren Befestigungspunkt. Hängen Sie das Ende in dem
Schnellverschlussglied ein und ziehen Sie die Sicherungsmutter gut fest.
Der maximale Fallabstand darf 20 cm nicht überschreiten.
Ein Sicherungsseil, das einmal der Belastung durch Absturz ausgesetzt war oder beschädigt ist, darf nicht
mehr als Sicherungsseil eingesetzt werden.
Stellen Sie den Neigungswinkel über den Hängebügel ein und ziehen Sie die Feststellschrauben gut fest.
Vor der ersten Inbetriebnahme muss die Einrichtung durch einen Sachverständigen geprüft werden!
Anschluss ans Netz
Schließen Sie das Gerät über den Netzstecker ans Netz an.
Die Belegung der Anschlussleitungen ist wie folgt:
Leitung
Pin
Braun
Außenleiter
Blau
Neutralleiter
Gelb/Grün
Schutzleiter
Der Schutzleiter muss unbedingt angeschlossen werden!
Wenn das Gerät direkt an das örtliche Stromnetz angeschlossen wird, muss eine Trennvorrichtung mit
mindestens 3 mm Kontaktöffnung an jedem Pol in die festverlegte elektrische Installation eingebaut werden.
Das Gerät darf nur an eine Elektroinstallation angeschlossen werden, die den VDE-Bestimmungen
DIN VDE 0100 entspricht. Die Hausinstallation muss mit einem Fehlerstromschutzschalter (RCD) mit 30 mA
Bemessungsdifferenzstrom ausgestattet sein.
BEDIENUNG
Wenn Sie das Gerät an die Spannungsversorgung angeschlossen haben, nimmt der LED FE-3x1 den
Betrieb auf.
Dank des eingebauten Mikrofones ist kein Controller nötig, und die Strahlen werden musikgesteuert durch
den Raum geworfen. Die Empfindlichkeit kann mit Hilfe des Drehreglers an der Geräterückseite beeinflußt
werden.
REINIGUNG UND WARTUNG
Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass sicherheitstechnische und maschinentechnische Einrichtungen
mindestens alle vier Jahre durch einen Sachverständigen im Umfang der Abnahmeprüfung geprüft werden.
Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass sicherheitstechnische und maschinentechnische Einrichtungen
mindestens einmal jährlich durch einen Sachkundigen geprüft werden.
Dabei muss unter anderem auf folgende Punkte besonders geachtet werden:
1) Alle Schrauben, mit denen das Gerät oder Geräteteile montiert sind, müssen fest sitzen und dürfen nicht
korrodiert sein.
LEBENSGEFAHR!
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