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GARANTIE
Das Gerät hat eine Garantie von zwei Jahren ab Lieferdatum. Ausschlaggebend ist das Datum des Kas-
senzettels bzw. der Rechnung, es sei denn dass der Käufer eine spätere Lieferung nachweisen kann. Im
Fall von Defekten, die im Moment der Lieferung bereits vorhanden waren, übernimmt Bialetti die kosten-
lose Reparatur oder den Austausch des Geräts, falls eine der beiden Lösungen übermäßige Kosten mit
sich bringt. Der Käufer ist gehalten, Konformitätsmängel beim Verkäufer innerhalb von zwei Monaten ab
Feststellung des Mangels zu melden.
Von der Garantie ausgeschlossen sind alle Teile, deren Schaden auf Nachlässigkeit oder unsachgemäße
Verwendung zurückzuführen ist, wie beispielsweise:
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Schäden infolge von Stößen, Stürzen oder Kratzern wegen Verwendung ungeeigneter Küchengeräte.
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Störungen infolge von Verkalkung bzw. nicht regelmäßiger Entkalkung.
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Mangelnde Einhaltung der Betriebsanleitung des Geräts.
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Falsche Installation oder Wartung durch nicht autorisierte Personen
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Normaler Verschleiß.
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Schäden durch willkürliche Veränderungen im Inneren des Geräts.
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Schäden durch Betrieb mit einer nicht den Angaben des Betriebs- und Wartungsanleitung überein-
stimmenden Spannung.
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Schäden durch Transport oder sonstige Umstände, die nicht als Fertigungsfehler des Geräts zu
betrachten sind.
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Schäden durch Reparaturen, die bei nicht qualifi zierten Kundendienststellen vorgenommen wurden.
Die Garantie wird auch in allen Fällen unsachgemäßen oder professionellen Gebrauchs des Geräts hinfällig.
Bialetti trägt keinerlei Haftung für Schäden an Personen, Sachen und Haustieren, die durch mangelnde
Einhaltung der in dieser Anleitung aufgeführten Anweisungen bezüglich der Installation, des Betriebs und
der Wartung des Geräts zustande kommen.
Vertraglich vorgesehene Garantieleistungs-Maßnahmen gegen den Verkäufer sind vorbehalten.
DER HERSTELLER BEHÄLT SICH DAS RECHT VOR, SEINE PRODUKTE NACH EI-
GENEM ERMESSEN AUFGRUND DER ÄNDERUNG VON VORSCHRIFTEN BZW. AUF
INDUSTRIELLEN, KOMMERZIELLEN ODER ÄSTHETISCHEN GRÜNDEN ABZUÄNDERN.
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