eingesetzt wird
Hinweise zur Errichtung und Betrieb einer Lichtbo-
genschweißeinrichtung um eventuelle
Störaussendungen zu verhindern:
Wir empfehlen als Hersteller, die im folgenden
aufgeführten Bewertungen und Maßnahmen, von
einer Elektrofachkraft durchführen zu lassen.
Allgemeines
Der Anwender ist verantwortlich für das Errichten
und Betreiben der Lichtbogenschweißeinrichtung
und oder dem Schneidgerät, nach den Anweisun-
gen des Herstellers. Werden elektromagnetische
Störungen festgestellt, liegt es in der Verantwor-
tung des Anwenders der Lichtbogenschweißein-
richtung/ Schneidgeräteinrichtung, eine Lösung
mit der technischen Hilfe des Herstellers zu finden.
In einigen Fällen kann diese Maßnahme einfach in
einer Erdung des Schweißstromkreises bestehen
(siehe Anmerkung). In anderen Fällen kann sie die
vollständige elektromagnetische Abschirmung der
Schweißstromquelle/ Schneidstromquelle und des
Werkstücks, verbunden mit Eingangsfiltern, um-
fassen. In allen Fällen müssen elektromagnetische
Beeinflussungen soweit vermindert werden, bis sie
nicht mehr stören.
Anmerkung
Die Praxis zur Erdung des Schweißstromkreises
hängt von den örtlichen Sicherheitsbestimmungen
ab. Eine Änderung der Erdung zur Verbesserung
der elektromagnetischen Verträglichkeit kann das
Unfallrisiko oder Schädigung von Einrichtungen
erhöhen.
Bewertung des Bereichs
Vor dem Errichten der Lichtbogenschweißeinrichtung
und oder dem Schneidgerät muss der Anwender mög-
liche elektromagnetische Probleme in der Umgebung
bewerten. Folgendes muss dabei berücksichtigt
werden:
a) andere Netzleitungen, Steuerleitungen, Signal-
und Telekommunikationsleitungen über, unter und
neben der Lichtbogenschweißeinrichtung und oder
Schneidgerät;
b) Ton- und Fernseh-Rundfunksender/ -empfänger;
c) Computer und andere Steuereinrichtungen;
d) Sicherheitseinrichtungen, z. B. Schutz für gewerbli-
che Einrichtungen;
e) die Gesundheit von Personen in der Nähe, z. B. beim
Gebrauch von Herzschrittmachern und Hörhilfen;
f) Einrichtungen zum Kalibrieren oder Messen;
g) die Störfestigkeit anderer Einrichtungen in der
Umgebung. Der Anwender muss sicherstellen, dass
andere Einrichtungen, die in der Umgebung benutzt
werden, für diese geeignet sind. Dies kann zusätzliche
Schutzmaßnahmen erforderlich machen;
h) die Tageszeit, zu der Schweißen,Schneiden oder
andere Tätigkeiten ausgeführt werden müssen.
Die Größe des zu betrachtenden Umgebungsbereichs
hängt von der Bauart des Gebäudes und der anderen
dort stattfindenden Tätigkeiten ab. Der Bereich kann
sich über die Grundstücksgrenze hinaus erstrecken.
Bewertung der Schweißanlage / Schneidgerät
Zusätzlich zur Bewertung des Bereichs kann eine
Bewertung von Lichtbogenschweißanlagen/
Schneidgeräten erfolgen, um Fälle von Interferenz
zu beurteilen und zu lösen. Zu einer Bewertung
von Störaussendungen sollten in situ Messungen
gehören, wie in Abschnitt 10 von CISPR 11:2009
festgelegt. In situ-Messungen können auch einge-
setzt werden, um die Wirksamkeit von Minimie-
rungsmaßnahmen zu bestätigen.
Hinweise für Minimierungsmaßnahmen:
Öffentliches Versorgungssystem
Schweißeinrichtungen/Schneidgeräte sollten nach
den Empfehlungen des Herstellers an das öffent-
liche Versorgungssystem angeschlossen werden.
Wenn Beeinträchtigungen auftreten, kann es
erforderlich sein, zusätzliche Vorsichtsmaßnahmen
zu treffen, wie z. B. Filter für den Netzanschluss. Es
sollte erwogen werden, die Netzzuleitung fest in-
stallierter Schweißeinrichtungen/ Schneidgeräten
durch ein Metallrohr oder Ähnliches abzuschirmen.
Die Abschirmung sollte über die gesamte Länge
elektrisch verbunden sein. Die Abschirmung sollte
so an die Schweißstromquelle/Schneidgerätquelle
angeschlossen werden, dass ein guter elektrischer
Kontakt zwischen der Ummantelung und dem
Gehäuse der Schweißstromquelle/ Schneidgerät-
quelle erreicht wird.
Wartung der Lichtbogenschweißeinrichtungen/
Schneidgeräteinrichtung
Lichtbogenschweißeinrichtungen/ Schneidge-
räteinrichungen sollten nach den Empfehlungen
des Herstellers regelmäßig gewartet werden. Alle
Zugangs- und Servicetüren und Deckel sollten
geschlossen und gut befestigt sein, wenn die
Schweißeinrichtung/Schneidgeräteinrichtung
in Betrieb ist. Mit Ausnahme der in den Herstel-
leranweisungen angegebenen Änderungen und
Einstellungen sollten die Schweißeinrichtungen/
Schneidgeräteinrichtung in keiner Weise verändert
werden. Insbesondere sollten die Funkenstrecken
von Lichtbogenzünd- und -Stabilisierungseinrich-
tungen nach den Empfehlungen des Herstellers
eingestellt und gewartet werden.
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