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FISCHER 102266 Manual De Instrucciones Original página 13

Acoplamiento portabicicletas

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  • ESPAÑOL, página 42
1. SICHERHEITSHINWEISE
Beachten Sie bei der Montage und bei der Verwendung dieses Kupplungs-Fahrradträgers unbedingt die folgenden
Sicherheitshinweise:
• Betriebsanleitung während der Lebensdauer des Produktes aufbewahren
• Betriebsanleitung an nachfolgende Besitzer und Nutzer des Produktes weitergeben
Hinweis: Lesen Sie unbedingt diese Betriebsanleitung sorgfältig durch, bevor Sie mit der Montage des
Kupplungs-Fahrradträgers beginnen! Beachten Sie besonders die Sicherheitshinweise! Montieren und / oder
benutzen Sie das Produkt nicht, wenn Sie Zweifel an einer sorgfältigen Montage haben. Bauen Sie das
Zubehör nicht ein und benutzen Sie es nicht, wenn die mitgelieferte Ausstattung nicht vollständig ist.
Warnung
• Beachten Sie die zulässige Achslast des Fahrzeuges. Die zulässige Achslast darf bei Beladung mit Fahrrädern nicht
überschritten werden. Das Eigengewicht des Kupplungs-Fahrradträgers beträgt 18,2 kg!
• Maximale Tragkraft des Fahradträgers: 60 kg (2 Fahrräder).
• Das Fahrzeug muss mit einer bauartgenehmigten Anhängerkupplung (AHK) mit einer max. Stützlast von mindestens
40 kg ausgestattet sein - Mindestgüte St 52-3 oder GGG 52.
• D-Wert: Bitte beachten Sie die Angabe des Fahrzeug-/ Kupplungsherstellers über den zulässigen D-Wert der Kupp-
lungskugel mit Halterung (KmH). Der D-Wert der Kupplungskugel mit Halterung (KmH) sollte, da er nicht senkrecht auf
die Mittelachse der Kupplungskugel einwirkt, mindestens 7,6 kN betragen. Anstelle des D-Wertes ist bei älteren KmH
häufig die zulässige Anhängelast GA und das zulässige Gesamtgewicht des Zugfahrzeugs GK angegeben. Daraus
lässt sich der D-Wert der KmH wie folgt berechnen: D = (9,81/1000) x (G[A] x G [K]) / (G[A] + G[K])D in [kN], G[A] in
[kg], G[K] in [kg]
• Wenn der Kupplungs-Fahrradträger montiert ist, muss er ein Nummernschild tragen (Nummernschild am Fahrzeug
ist unsichtbar). Nach § 60 StVZO und § 5b SVG muss das amtliche Kennzeichen (Nummernschild) des Fahrzeuges am
Kupplungs-Fahrradträger wiederholt werden. Montieren Sie vor der Fahrt am Kupplungs-Fahrradträger ein Nummern-
schild, das mit dem Ihres Fahrzeuges übereinstimmt!
Rückwärtige Beleuchtungseinrichtungen
• Die rückwärtigen Beleuchtungseinrichtungen des Fahrzeugs werden durch das Hecktragesystem teilweise verdeckt.
Das Hecktragesystem ist daher mit eigener Beleuchtung und eigenem Kennzeichen versehen. Der Umfang der Leuch-
tenwiederholung hängt vom Datum der Erstzulassung des Fahrzeugs ab.
• An Fahrzeugen mit Erstzulassung vor dem 01. Januar 1987 brauchen Nebelschlussleuchte und Rückfahrscheinwerfer
des Hecktragesystems nicht betriebsfertig zu sein. Die Verwendung einer 7-poligen Anhängersteckdose ist möglich.
• An Fahrzeugen mit Erstzulassung ab dem 01. Januar 1987 bis zum 31. Dezember 1990 muss auch der Rückfahr-
scheinwerfer am Hecktragesystem betriebsfertig sein. Die Verwendung einer 7-poligen Steckdose ist möglich bei
Verzicht auf Dauerplus (Klemme 54g).
• An Fahrzeugen mit Erstzulassung ab dem 01. Januar 1991 sind alle serienmäßigen rückwärtigen Beleuchtungsein-
richtungen des Fahrzeugs auch am Hecktragesystem zu wiederholen. Nebelschlussleuchte und Rückfahrschein-
werfer des Hecktragesystems müssen betriebsfertig sein. Durch Verwendung eines Relais oder einer Steckdose mit
Abschaltkontakt ist zu gewährleisten, dass sich die Nebelschlussleuchte fahrzeugseitig bei Benutzung des Hecktrage-
systems selbsttätig ausschaltet, bzw. nach Entfernen des Steckers wieder einschalten lässt (13-polige Steckdose).
• Bei Fahrzeugausführungen, deren Typgenehmigung erstmals nach dem 01. Oktober 1998 erteilt wurde, dürfen La-
dungsträger oder mitgeführte Ladung die dritte Bremsleuchte des Fahrzeugs nicht verdecken. Die dritte Bremsleuchte
muss rechts und links – ausgehend von der Fahrzeuglängsachse – in einem Horizontalwinkel von 10°, nach oben
– ausgehend von der Leuchtenoberkante – in einem Vertikalwinkel von 10° und nach unten – ausgehend von der
Leuchtenunterkante – in einem Vertikalwinkel von 5° sichtbar sein.
• Kann auch nur eine dieser Sichtbedingungen nicht eingehalten werden, ist die dritte Bremsleuchte auch am Hecktra-
gesystem zu wiederholen.
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