3.6 Anzünden und Anheizen
Das Anzünden ist für einen schnellen und effektiven Start der Verbrennung von großer Bedeutung. Folgen
Sie dieser Vorgehensmethode für korrektes Anfeuern:
1. Öffnen Sie sowohl den Primärschieber unter der Tür als auch den Sekundärschieber oben hinter der
Tür.
2. Legen Sie ein Stück gespaltenes Holz quer in die Brennkammer und zwei Zündtabs nebenan.
Entzünden Sie die Zündtabs und legen Sie gleich danach noch ein gespaltenes Holzstück daneben
und einige kleinere Holzstücke quer obendrauf. Die Zündtabs brauchen ein bisschen Luft – die
Holzstücke müssen jedoch dicht an einander liegen, um einander aufzuwärmen.
3. Wenn es klare sichtbare Flammen gibt, und das Feuer gut brennt, schließen Sie die primäre Luftzu-
fuhr unter der Tür.
Die einzelnen Bedienungselemente werden öfters sehr heiß. Zur Bedienung im
heißen Zustand bitte die als Zubehör mitgelieferte „kalte Hand" benutzen.
3.7 Brennmaterialien
Wir setzen den Gebrauch von gespaltenem Hartholz voraus, welches mindestens ein Jahr gut belüftet
draußen unter einer Abdeckung gelagert wurde. Brennholz, welches nur drinnen gelagert wurde, ist sehr
trocken und wird daher sehr schnell verbrennen. Idealerweise sollte das Brennholz im Winter geschlagen
werden, da zu dieser Zeit viel Feuchtigkeit des Holzes in den Wurzeln gespeichert wird. Das Bundes-
Immissionsschutzgesetz schreibt vor, dass nur trockene naturbelassene Hölzer (Feuchtigkeitsgehalt
höchstens 18 %) als Brennstoff für Kleinfeuerstätten verwendet werden dürfen. Der Feuchtigkeitsgrad des
Brennholzes können Sie mit Hilfe eines Feuchtigkeitsmessers oder eines Spülmitteltests bestimmen.
Vorgehensweise des Spülmitteltests: Geben Sie einen Tropfen Spülmittel auf das eine Ende des
Holzstückes und verreiben Sie den Tropfen leicht. Pusten Sie dann auf der gegenüberliegenden Seite kräftig
ins Holz. Bilden sich auf der Seite mit dem Spülmittel nun Seifenblasen, ist Ihr Holz trocken genug. Am
besten geeignet sind Holzscheite von ca. 10 cm Durchmesser und max 40 cm. Beim Anwenden von zu
feuchtem Holz wird der Wirkungsgrad des Ofens deutlich reduziert und die Partikelemission erhöht.
Wichtig: Ein Kaminofen ist keine „Müllverbrennungsanlage". Auf keinen Fall dürfen Kohlegruß,
Feinhackschnitzel, Rinden- und Spanplattenabfälle, feuchtes und/oder mit Holzschutzmitteln behandeltes
Holz, Papier und Pappe (außer zum Anzünden) verbrannt werden. Fossile Brennstoffe dürfen auch nicht
verwendet werden. Das Verbrennen von Abfall ist gemäß Bundes-Immissionsschutzgesetz verboten. Die bei
der Abfallverbrennung entstehenden Abgase können Ihre Gesundheit gefährden sowie Schäden an den
Schamotte- und Metallteilen Ihres Kaminofens und am Schornstein verursachen.
Der Ofen ist nach aktuellen Normen geprüft, bei denen ein Rauchsauger einen konstanten Rauchzug von
10-14 Pascal (Pa) sichert. Mit einem natürlichen Zug (ohne installierten Rauchsauger) steigt der
Schornsteinzug jedoch auf 18-25 Pa unter optimalen Verhältnissen. Da der Schornsteinzug von mehreren
veränderlichen Faktoren wie Außenlufttemperatur, Rauchgastemperatur, Schornsteinbelegung, Windstärke
usw. beeinflußt wird, ist er im Jahresverlauf sehr unterschiedlich. Für die Höhe des Schornsteins gibt es
keine besonderen Bestimmungen, jedoch sollte er so hoch sein, dass genügend Schornsteinzug entsteht.
Wenn der empfohlene Schornsteinzug nicht erreicht wird, können Probleme mit Rauch durch die Tür
entstehen.
4. Der Schornstein
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