Gebrauchsanweisung
Diese Sicherheitshinweise
m
durchlesen und aufbewahren
• Das Gerät ausschließlich für den vorgesehenen
Zweck verwenden.
• Vorsicht, die Oberfläche des Laminiergeräts kann
bei Betrieb heiß werden.
• Das Gerät an eine Stromquelle anschließen, die
den Spezifikationen auf dem Typenschild des
Geräts entspricht.
• Das Gerät an eine einfach zugängliche Steckdose
in Gerätenähe anschließen.
• Kein(e) Verlängerungskabel oder
Mehrfachsteckdose verwenden.
• Die Nichtbeachtung dieser Anweisungen birgt das
Risiko der Beschädigung und von Verletzungen
und führt zum Erlöschen der Garantie.
• Wartungs- oder Instandsetzungsmaßnahmen am
Gerät nicht selbst vornehmen.
• Im Störungsfall den Netzstecker ziehen und
zur Durchführung jeglicher Reparaturarbeiten
den autorisierten Rexel/GBC-Kundendienst
verständigen.
• Das Gerät nicht mit beschädigtem Netzkabel oder
Netzstecker verwenden.
Wartung
Einzelheiten zum örtlichen Kundendienst siehe
Rückseite.
Garantie
Der Betrieb des Geräts ist bei normaler
Verwendung für 1 Jahr ab Kaufdatum
gewährleistet. Innerhalb des Garantiezeitraums
wird das Gerät bei einem Defekt von ACCO
Brands nach eigenem Ermessen kostenlos
instand gesetzt oder ersetzt. Die Garantie deckt
keine Mängel aufgrund missbräuchlicher oder
unsachgemäßer Verwendung ab. Ein Nachweis
des Kaufdatums muss vorgelegt werden.
Instandsetzungen oder Änderungen, die von
nicht von ACCO Brands autorisierten Personen
vorgenommen werden, setzen die Garantie außer
Kraft. Es ist unser Ziel, sicherzustellen, dass die
Leistung unserer Produkte den angegebenen
technischen Daten entspricht. Diese Garantie
stellt keine Einschränkung der nach dem
geltenden Kaufvertragsrecht gültigen Rechte des
Verbrauchers dar.
Nur für Deutschland:
Informationen zu Elektro- und Elektronik(alt)
geräten Die nachfolgenden Hinweise richten
sich an private Haushalte, die Elektro- und/ oder
Elektronikgeräte nutzen. Bitte beachten Sie diese
wichtigen Hinweise im Interesse einer umwelt-
gerechten Entsorgung von Altgeräten sowie Ihrer
eigenen Sicherheit.
1. Hinweise zur Entsorgung von
Elektro- und Elektronik(alt)geräten
und zur Bedeutung des Symbols
nach Anhang 3 zum ElektroG
Besitzer von Altgeräten haben diese einer vom
unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung
zuzuführen. Elektro- und Elektronikaltgeräte
dürfen daher nicht als unsortierter Siedlungsabfall
beseitigt werden und gehören insbesondere nicht
in den Hausmüll. Vielmehr sind diese Altgeräte
getrennt zu sammeln und etwa über die örtlichen
Sammel- und Rückgabesysteme zu entsorgen.
Besitzer von Altgeräten haben zudem Altbatterien
und Altakkumulatoren, die nicht vom Altgerät
umschlossen sind, sowie Lampen, die zerstörungs
frei aus dem Altgerät entnommen werden können,
5