Auswirkungen auf die Umwelt und die menschli-
che Gesundheit haben.
Nur für Deutschland:
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Informationen zur Rücknahme von Elektro-
Altgeräten für private Haushalte
Wie im Folgenden näher beschrieben, sind be-
stimmte Vertreiber zur unentgeltlichen Rücknahme
von Altgeräten verpflichtet.
Vertreiber mit einer Verkaufsfläche für Elektro- und
Elektronikgeräte von mindestens 400 m² sowie Ver-
treiber von Lebensmitteln mit einer Gesamtverkaufs-
fläche von mindestens 800 m², die mehrmals im Ka-
lenderjahr oder dauerhaft Elektro- und Elektronikge-
räte anbieten und auf dem Markt bereitstellen, sind
verpflichtet,
1. bei der Abgabe eines neuen Elektro- oder
Elektronikgeräts an einen Endnutzer ein Altge-
rät des Endnutzers der gleichen Geräteart, das
im Wesentlichen die gleichen Funktionen wie
das neue Gerät erfüllt, am Ort der Abgabe
oder in unmittelbarer Nähe hierzu unentgeltlich
zurückzunehmen; Ort der Abgabe ist auch der
private Haushalt, sofern dort durch Ausliefe-
rung die Abgabe erfolgt: In diesem Fall ist die
Abholung des Altgeräts für den Endnutzer un-
entgeltlich; und
2. auf Verlangen des Endnutzers Altgeräte, die in
keiner äußeren Abmessung größer als 25 cm
sind, im Einzelhandelsgeschäft oder in unmit-
telbarer Nähe hierzu unentgeltlich zurückzu-
nehmen; die Rücknahme darf nicht an den
Kauf eines Elektro- oder Elektronikgerätes ge-
knüpft werden und ist auf drei Altgeräte pro
Geräteart beschränkt.
Der Vertreiber hat beim Abschluss des Kaufver-
trags für das neue Elektro- oder Elektronikgerät
den Endnutzer über die Möglichkeit zur unentgeltli-
chen Rückgabe bzw. Abholung des Altgeräts zu
informieren und den Endnutzer nach seiner Ab-
sicht zu befragen, ob bei der Auslieferung des
neuen Geräts ein Altgerät zurückgegeben wird.
Dies gilt auch bei Vertrieb unter Verwendung von
Fernkommunikationsmitteln, wenn die Lager- und
Versandflächen für Elektro- und Elektronikgeräte
mindestens 400 m² betragen oder die gesamten
Lager- und Versandflächen mindestens 800 m²
betragen, wobei die unentgeltliche Abholung auf
Elektro- und Elektronikgeräte der Kategorien 1
(Wärmeüberträger), 2 (Bildschirmgeräte) und 4
(Großgeräte mit mindestens einer äußeren Ab-
messung über 50 cm) beschränkt ist. Für alle übri-
gen Elektro- und Elektronikgeräte muss der Ver-
treiber geeignete Rückgabemöglichkeiten in zu-
mutbarer Entfernung zum jeweiligen Endnutzer
gewährleisten; das gilt auch für Altgeräte, die in
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keiner äußeren Abmessung größer als 25 cm sind,
die der Endnutzer zurückgeben will, ohne ein neu-
es Gerät zu kaufen.
Akkus/Batterien:
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Li-Ion:
Bitte beachten Sie die Hinweise im Abschnitt
Transport (siehe „Transport", Seite 11).
1 609 92A 7MF • 25.11.22