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ATIKA ALA 2500 Manual Original página 4

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  • ESPAÑOL, página 57
Schutzhandschuhe tragen.
Vor Feuchtigkeit schützen.
Nicht als Tritt verwenden.
Häckselgut wird ge-
schnitten
Das Produkt entspricht den produktspezifisch gel-
tenden europäischen Richtlinien.
Elektrische Geräte gehören nicht in den Hausmüll.
Geräte, Zubehör und Verpackung einer umwelt-
freundlichen Wiederverwertung zuführen.
Gemäß der Europäischen Richtlinie 2012/19/EU
über Elektro- und Elektronik-Altgeräte müssen nicht
mehr gebrauchsfähige Elektrogeräte getrennt ge-
sammelt und einer umweltgerechten Wiederverwer-
tung zugeführt werden.
Symbole Betriebsanleitung
Drohende Gefahr oder gefährliche Situation. Das
Nichtbeachten dieser Hinweise kann Verletzungen zur
Folge haben oder zu Sachbeschädigung führen.
Wichtige Hinweise zum sachgerechten Umgang.
Das Nichtbeachten dieser Hinweise kann zu Störungen
führen.
Benutzerhinweise. Diese Hinweise helfen Ihnen, alle
Funktionen optimal zu nutzen.
Montage, Bedienung und Wartung. Hier wird Ihnen
genau erklärt, was Sie tun müssen.
Betriebszeiten
Gemäß der Maschinenlärmschutzverordnung vom September
2002 dürfen Gartenhäcksler in reinen, allgemeinen und beson-
deren Wohngebieten, Kleinsiedlungsgebieten, Sondergebieten,
die der Erholung dienen, Kur- und Klinikgebieten und Gebieten
für die Fremdenbeherbergung sowie auf dem Gelände von
Krankenhäusern und Pflegeanstalten an Sonn- und Feiertagen
sowie an Werktagen von 20.00 bis 7.00 Uhr nicht in Betrieb
genommen werden.
Bitte beachten Sie auch die regionalen Vorschriften zum
Lärmschutz.
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Zur bestimmungsgemäßen Verwendung gehört das Häckseln
von
− Ästen aller Art bis max. Durchmesser (je nach Holzart und
Frische)
− welken, feuchten, bereits mehrere Tage gelagerten Garten-
abfällen im Wechsel mit Ästen.
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Häckselgut wird
nicht geschnitten
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Das Häckseln von Glas, Metall, Kunststoffteilen, Plastiktüten,
Steinen, Stoffabfällen, Wurzeln mit Erdreich, Abfällen ohne
feste Konsistenz (z. B. Küchenabfällen) wird ausdrücklich aus-
geschlossen.
Der Gartenhäcksler ist nur für die private Nutzung im Haus- und
Hobbygarten geeignet.
Als Häcksler für den privaten Haus- und Hobbygarten werden
solche Geräte angesehen, die nicht in öffentlichen Anlagen,
Parks, Sportstätten, in der Land- und Forstwirtschaft und nicht
gewerblich eingesetzt werden.
Zur bestimmungsgemäßen Verwendung gehört auch die Einhal-
tung der vom Hersteller vorgeschriebenen Betriebs-, Wartungs-
und Instandsetzungsbedingungen und die Befolgung der in der
Anleitung enthaltenen Sicherheitshinweise.
Jeder weiter darüber hinausgehende Gebrauch gilt als nicht
bestimmungsgemäß. Für hieraus resultierende Schäden jeder
Art haftet der Hersteller nicht: Das Risiko trägt allein der Benut-
zer.
Eigenmächtige Veränderungen an dem Gartenhäcksler schlie-
ßen eine Haftung des Herstellers für daraus entstehende Schä-
den jeder Art aus.
Das Gerät darf nur von Personen gerüstet, genutzt und gewar-
tet werden, die damit vertraut und über die Gefahren unterrich-
tet sind. Instandsetzungsarbeiten dürfen nur durch uns bzw.
durch von uns benannte Kundendienststellen durchgeführt
werden.
Auch bei bestimmungsgemäßer Verwendung können
trotz Einhaltung aller einschlägigen Sicherheitsbestim-
mungen aufgrund der durch den Verwendungszweck be-
stimmten Konstruktion noch Restrisiken bestehen.
Restrisiken können minimiert werden, wenn die „Sicher-
heitshinweise" und die „Bestimmungsgemäße Verwen-
dung", sowie die Betriebsanleitung insgesamt beachtet
werden.
Rücksichtnahme und Vorsicht verringern das Risiko von
Personenverletzungen und Beschädigungen.
 Verletzungsgefahr der Finger und Hände, wenn Sie mit der
Hand durch eine Öffnung greifen und an das Messerwerk
gelangen.
 Verletzungsgefahr der Finger und Hände bei Montage- und
Reinigungsarbeiten am Messerwerk.
 Verletzung durch weggeschleudertes Häckselgut im Bereich
des Trichters.
 Gefährdung durch Strom, bei Verwendung nicht ordnungs-
gemäßer Elektro-Anschlussleitungen.
 Berührung spannungsführender Teile bei geöffneten elektri-
schen Bauteilen.
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 Beeinträchtigung des Gehörs bei länger andauernden Arbei-
ten ohne Gehörschutz.
Des Weiteren können trotz aller getroffener Vorkehrungen nicht
offensichtliche Restrisiken bestehen.
Restrisiken

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