Entsorgung
Entsorgen Sie Verpackungsmaterialien stets umweltgerecht und nach den
geltenden örtlichen Entsorgungsvorschriften.
Das Symbol des durchgestrichenen Mülleimers auf einem Elektro- oder
Elektronik-Altgerät stammt aus der Richtlinie 2012/19/EU. Es besagt, dass
dieses Gerät am Ende seiner Lebensdauer nicht im Hausmüll entsorgt werden
darf. Zur kostenfreien Rückgabe stehen in Ihrer Nähe Sammelstellen für
Elektro- und Elektronik-Altgeräte zur Verfügung. Die Adressen erhalten Sie von
Ihrer Stadt- bzw. Kommunalverwaltung. Für viele EU-Länder können Sie sich
auch auf der Webseite https://hub.trotec.com/?id=45090 über weitere
Rückgabemöglichkeiten informieren. Ansonsten wenden Sie sich bitte an
einen offiziellen, für Ihr Land zugelassenen Altgeräteverwerter.
In Deutschland gilt die Pflicht der Vertreiber zur unentgeltlichen Rücknahme
von Altgeräten nach § 17 Absatz 1 und 2 gemäß Elektro- und
Elektronikgerätegesetz - ElektroG.
Durch die getrennte Sammlung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten soll die
Wiederverwendung, die stoffliche Verwertung bzw. andere Formen der
Verwertung von Altgeräten ermöglicht sowie negative Folgen bei der
Entsorgung der in den Geräten möglicherweise enthaltenen gefährlichen Stoffe
auf die Umwelt und die menschliche Gesundheit vermieden werden.
Batterien und Akkus gehören nicht in den Hausmüll, sondern müssen in
der Europäischen Union – gemäß Richtlinie 2006/66/EG DES EUROPÄISCHEN
PARLAMENTS UND DES RATES vom 06. September 2006 über Batterien und
Akkumulatoren – einer fachgerechten Entsorgung zugeführt werden. Bitte
entsorgen Sie Batterien und Akkus entsprechend den geltenden gesetzlichen
Bestimmungen.
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