INFORMATIONEN __________________________
Rücknahmepflichten der
Vertreiber
Wer auf mindestens 400 m² Verkaufsfläche Elek-
tro- und Elektronikgeräte vertreibt oder diese gew-
erblich an Endnutzer abgibt, ist verpflichtet, bei
Abgabe eines neuen Gerätes, ein Altgerät des
Endnutzers der gleichen Geräteart, das im Wes-
entlichen die gleichen Funktionen wie das neue
Gerät erfüllt, am Ort der Abgabe oder in unmit-
telbarer Nähe, unentgeltlich zurückzunehmen. Das
gilt auch für Vertreiber von Lebensmitteln mit einer
Gesamtverkaufsfläche von mindestens 800 m², die
mehrmals im Kalenderjahr oder dauerhaft Elektro-
und Elektronikgeräte anbieten und auf dem Markt
bereitstellen. Solche Vertreiber müssen zudem auf
Verlangen des Endnutzers Altgeräte, die in keiner
äußeren Abmessung größer als 25 cm sind, (kleine
Elektrogeräte) im Einzelhandelsgeschäft oder in
unmittelbarer Nähe hierzu unentgeltlich zurück-
zunehmen; die Rücknahme darf in diesem Fall nicht
an den Kauf eines Elektro- oder Elektronikgerätes
verknüpft, kann aber auf drei Altgeräte pro Ger-
äteart beschränkt werden.
Ort der Abgabe ist auch der private Haushalt,
wenn das neue Elektro- oder Elektronikgerät dor-
thin geliefert wird; in diesem Fall ist die Abholung
des Altgerätes für den Endnutzer kostenlos.
Die vorstehenden Pflichten gelten auch für den
Vertrieb unter Verwendung von Fernkommunika-
tionsmitteln, wenn die Vertreiber Lager- und Ver-
sandflächen für Elektro- und Elektronikgeräte bzw.
Gesamtlager und Versandflächen für Lebensmittel
beinhalten, die den oben genannten Verkaufs-
flächen entsprechen. Die unentgeltliche Abholung
von Elektro- und Elektronikgeräten ist dann aber auf
Wärmeüberträger (z.B. Kühlschrank), Bildschirme,
Monitore und Geräte, die Bildschirme mit einer
Oberfläche von mehr als 100 cm² enthalten und
Geräte beschränkt, bei denen mindestens eine der
äußeren Abmessungen mehr als 50 cm beträgt.
Für alle übrigen Elektro- und Elektronikgeräte muss
der Vertreiber geeignete Rückgabemöglichkeiten
in zumutbarer Entfernung zum jeweiligen End-
nutzer gewährleisten; das gilt auch für kleine Ele-
ktrogeräte (s.o.), die der Endnutzer zurückgeben
möchte, ohne ein neues Gerät zu erwerben.
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DEUTSCH
Einhaltung von RoHS-
Vorgaben
Das von Ihnen erworbene Produkt erfüllt die Vor-
gaben der EU-RoHS Direktive (2011/65/EU). Es
enthält keine in der Direktive angegebenen gefähr-
lichen und unzulässigen Materialien..
Hinweise zu Gerätebatterien
In diesem Gerät wird ein tragbarer Akkumulator
verbaut. Bevor das Altgerät entsorgt werden darf,
müssen alle Altbatterien und Altakkumulatoren vom
Altgerät getrennt werden, die nicht vom Altgerät
umschlossen sind.
Wichtiger Hinweis zur Entnahme von Altbatterien/
Altakkumulatoren:
Die Sicherheit unserer Kunden steht für uns an ober-
ster Stelle. Wir raten Ihnen daher zu Ihrer eigenen
Sicherheit davon ab, das Produkt eigenhändig zu
öffnen. Das Öffnen unserer Produkte sowie die En-
tnahme von Gerätebatterien und -akkumulatoren
sollte ausschließlich von qualifiziertem Fachper-
sonal durchgeführt werden.
Bitte setzen Sie sich in diesem Fall mit unserem
Kundendienst unter info@bg-deutschland.de in
Verbindung. Wir stellen auf Anfrage gerne ent-
sprechende Anleitungen zur Demontage für qualifi-
ziertes Fachpersonal bereit.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Informationen zur
Entsorgung von Akkus/
Batterien
Dieses Symbol an Akkus/Batterien oder
an der Verpackung zeigt an, dass der
Akku oder die Batterie nicht über den
herkömmlichen
werden darf.
Entsorgen Sie verbrauchte Akkus/Bat-
terien immer in Übereinstimmung mit den örtlichen
Umweltrichtlinien. Informieren Sie sich bei Ihrer
Stadtverwaltung nach den jeweiligen Entsorgung-
srichtlinien.
Hausmüll
entsorgt