Gebrauchsanweisung Parkinsonstock
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7. Sicherer Umgang mit Laserquellen
Den Laserstrahl nicht auf andere Personen richten! Nicht in den direkten oder reflektierten Strahl blicken! Wenn der Laserstrahl ins Auge trifft, Augen bewusst schließen und
abwenden! Keine Verwendung von optischen Instrumenten (z.B. Lupe, Fernglas) zur Beobachtung der Laserquelle! Niemals die Laserquelle manipulieren!
8. Lagerung und Pflege
Lagern Sie den Gehstock niemals in der Nähe von Wärmequellen wie Öfen, Heizungen oder im KFZ auf der Ablage! Den Gehstock nicht über einen längeren Zeitraum der
Sonneneinstrahlung aussetzen! Starke Sonne oder Hitze schädigen den Kunststoff! Schützen Sie Ihren Gehstock vor dem Umfallen und vor Lackschäden (z.B. durch Schlaufen oder
Halter). Der Gummipuffer ist ein Verschleißteil und muss regelmäßig erneuert werden. Der Gehstock darf nach einer längeren Zeit der Nichtbenutzung nur nach vorheriger
Prüfung durch Fachpersonal wieder verwendet werden! Warnung! Den Griff und die Gummikapsel niemals mit öligen Substanzen reinigen! Rutschgefahr! Reinigen Sie den
Gehstock bei Verschmutzungen gegebenenfalls mit einem milden Reinigungsmittel und einem weichen Lappen. Verwenden Sie niemals lösungsmittelhaltige Reiniger, da diese
den Kunststoff beschädigen! Hinweis: Wird eine Desinfektion notwendig, ist ein geeignetes Desinfektionsmittel zu verwenden. Bitte beachten Sie bei der Anwendung die
Herstellerangaben.
9. Verwendungseinschränkung
Der Gehstock darf nur laut Herstellerangaben belastet werden. Beachten Sie das auf dem Produkt angegebene maximal zulässige Körpergewicht! Wenden Sie sich für größere
Belastungen oder in Zweifelsfällen bitte an Ihren Fachhändler. Ein verbogener oder beschädigter Gehstock darf keinesfalls weiterverwendet werden, da dieser keine erforderliche
Stabilität mehr bietet! Wegen der Bruchgefahr darf ein verbogener Gehstock auch nicht gerichtet werden! Hinweis: Alle im Zusammenhang mit dem Produkt aufgetretenen
schwerwiegenden Vorfälle sind dem Hersteller und der zuständigen Behörde des Mitgliedstaates, in dem der Anwender und/oder der Patient niedergelassen ist, zu melden.
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