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Gebrauchsanweisung Parkinsonstock
10. Wiedereinsatz (Verleih) / Einsatzdauer
Wir übernehmen die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz nur für das erstmalige Inverkehrbringen unserer Produkte. Einem Wiedereinsatz stimmen wir nur zu, wenn das
Produkt zuvor von uns geprüft wurde. Die Lebensdauer des Gehstocks ist begrenzt auf 2 Jahre. Über diesen Zeitpunkt hinaus liegt die weitere Benutzung des Gehstocks im
Verantwortungsbereich des Benutzers.
11. Gewährleitung und Haftung
Sie haben ein hochwertiges Ossenberg-Produkt erworben. Sollte trotz höchster Qualitätsstandards ein berechtigter Sachmangel auftreten, steht Ossenberg das Recht zu, im
Rahmen einer 12-monatigen Gewährleistung, nach eigener Wahl die mangelhafte Sache nachzubessern oder durch eine mangelfreie Nachlieferung zu ersetzen. Es ist zu beachten,
dass für unsere Anfertigungen, insbesondere Sonderanfertigungen, verschärfte gesetzliche Bestimmungen gelten. Für Schäden, die durch die Veränderungen an unseren Produkten
entstanden sind, können wir keine Haftung übernehmen. Nicht von der Gewährleistung erfasst sind Mängel, die auf Verschleiß oder unsachgemäße Behandlung zurückzuführen
sind. Verschleißteile sind von der Gewährleistung ausgeschlossen. Es dürfen nur Originalersatzteile und Zubehör verwendet werden! Für Ersatzteile, Zubehör und Reparaturen
wenden Sie sich bitte an den Fachhandel.
12. Entsorgung
Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrem Fachhändler nach den regionalen Entsorgungsvorschriften.
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