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Beurer TL 35 Instrucciones De Uso página 13

Lámpara de luz diurna

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  • ESPAÑOL, página 39
Hinweise für Verbraucher zur Altgeräteentsorgung und Verschrottung
in Deutschland
Besitzer von Altgeräten können diese im Rahmen der durch die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger
eingerichteten und zur Verfügung stehenden Möglichkeiten der Rückgabe oder Sammlung von Altgeräten
unentgeltlich abgeben, damit eine ordnungsgemäße Entsorgung der Altgeräte sichergestellt ist. Die Rück-
gabe ist gesetzlich vorgeschrieben.
Außerdem ist die Rückgabe unter bestimmten Voraussetzungen auch bei Vertreibern möglich.
Gemäß Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) sind die folgenden Vertreiber zur unentgeltlichen
Rücknahme von Altgeräten verpflichtet:
• Elektro-Fachgeschäfte, mit einer Verkaufsfläche für Elektro- und Elektronikgeräte von mindestens 400
Quadratmetern
• Lebensmitteläden mit einer Gesamtverkaufsfläche von mindestens 800 Quadratmetern, die mehr-
mals pro Jahr oder dauerhaft Elektro- und Elektronikgeräte anbieten und auf dem Markt bereitstellen.
• Versandhandel, wobei die Pflicht zur 1:1-Rücknahme im privaten Haushalt nur für Wärmeüberträger
(Kühl-/Gefriergeräte, Klimageräte u.a.), Bildschirmgeräte und Großgeräte gilt. Für die 1:1-Rücknahme
von Lampen, Kleingeräten und kleinen IT- u. Telekommunikationsgeräten sowie die 0:1-Rücknahme
müssen Versandhändler Rückgabemöglichkeiten in zumutbarer Entfernung zum Endverbraucher be-
reitstellen.
Diese Vertreiber sind verpflichtet,
• bei der Abgabe eines neuen Elektro- oder Elektronikgerätes an einen Endnutzer ein Altgerät des End-
nutzers der gleichen Geräteart, das im Wesentlichen die gleichen Funktionen wie das neue Gerät erfüllt,
am Ort der Abgabe oder in unmittelbarer Nähe hierzu unentgeltlich zurückzunehmen und
• auf Verlangen des Endnutzers Altgeräte, die in keiner äußeren Abmessung größer als 25 Zentimeter
sind, im Einzelhandelsgeschäft oder in unmittelbarer Nähe hierzu unentgeltlich zurückzunehmen; die
Rücknahme darf nicht an den Kauf eines Elektro- oder Elektronikgerätes geknüpft werden und ist auf
drei Altgeräte pro Geräteart beschränkt.
Enthalten die Produkte Batterien und Akkus oder Lampen, die aus dem Altgerät zerstörungsfrei entnom-
men werden können, müssen diese vor der Entsorgung entnommen werden und getrennt als Batterie bzw.
Lampe entsorgt werden.
Sofern das alte Elektro- bzw. Elektronikgerät personenbezogene Daten enthält, sind Sie selbst für deren
Löschung verantwortlich, bevor Sie es zurückgeben.
Entsorgung
Komponente
Gerät
Die Komponenten bestehen hauptsächlich aus
PC , ABS, PMMA und Aluminium.
Alle Komponenten entsprechen den RoHS- und
REACH-Richtlinien und können sicher entsorgt
werden.
Standfuß
Der Standfuß besteht hauptsächlich aus ABS und
TPE. Alle Komponenten entsprechen den RoHS-
und REACH-Richtlinien und können sicher ent-
sorgt werden.
Netzadapter
Der Adapter enthält hauptsächlich Kunststoff-
und Elektronikkomponenten. Alle Komponenten
entsprechen den RoHS- und REACH-Richtlinien
und können sicher entsorgt werden.
Foto
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