ALLGEMEINE PFLEGE UND REINIGUNG
Stellen Sie sicher, dass der Grill nach Gebrauch gründlich gereinigt wird.
Vergewissern Sie sich vor dem Reinigen Ihres Grills immer, dass der Stecker aus der Steckdose gezogen ist. Lassen Sie
den Grill vor dem Reinigen gründlich abkühlen.
Dann sollten Sie das Heizelement und den Schaltkasten aus der Kiemenwanne nehmen. Schalten Sie das Heizelement
niemals ein, wenn es nicht auf das Gerät gestellt ist.
Reinigen Sie das Heizelement nur mit einem sauberen und trockenen Tuch.
Den Grillrost und die Grillpfanne mit warmer Seifenlauge reinigen und anschließend trocknen.
Verwenden Sie keine scharfen Scheuermittel oder Metallschwämme, um den Grillrost und die Grillpfanne zu reinigen.
LAGER
Nach der Reinigung sollte der Grill an einem trockenen Ort im Haus aufbewahrt werden.
SPEZIFIKATIONEN
Stromversorgung: Wechselstrom 220-240 V ~ 50/60 Hz
Leistung: 1600 W
PRODUKTKONFORMITÄT
Der Produzent Melchioni Spa erklärt, dass das Produkt Elektrogrill Modell Spiedina (Code
118330021) entspricht der Richtlinie 2014/30/EU des europäischen Parlaments und des Rates
vom 26. Februar 2014 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die
elektromagnetische Verträglichkeit.
Der Produzent Melchioni Spa erklärt, dass das Produkt Elektrogrill Modell Spiedina (Code
118330021) entspricht der Richtlinie 2014/35/EU des Europäischen Parlaments und des Rates
vom 26. Februar 2014 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die
Bereitstellung elektrischer Betriebsmittel zur Verwendung innerhalb bestimmter
Spannungsgrenzen auf dem Markt.
Der Produzent Melchioni Spa erklärt, dass das Produkt Elektrogrill Modell Spiedina (Code
118330021) entspricht der Richtlinie 2009/125/EG des Europäischen Paraments und des Rates
vom 21. Oktober 2009 zur Schaffung eines Rahmens für die Festlegung von Anforderungen an die
umweltgerechte Gestaltung energieverbrauchsrelevanter Produkte.
Der Produzent Melchioni Spa erklärt, dass das Produkt Elektrogrill Modell Spiedina (Code
118330021) entspricht der Richtlinie 2011/65/EU des Europäischen Parlaments und des Rates
vom 8. Juni 2011 und nachfolgende Delegierte Richtlinie (EU) 2015/863/EU zur Beschränkung der
Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten.
Gemäß der Richtlinie 2012/19 / EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4. Juli 2012
über die Verschwendung von Elektro- und Elektronikgeräten (Elektro- und Elektronik-Altgeräte)
ist das Symbol des durchgestrichenen Behälters vorhanden weist darauf hin, dass dieses Gerät
nicht als Siedlungsabfall
26