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PowerA CPAC0235-01 Manual De Usuario página 29

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  • ESPAÑOL, página 18
Wenn Sie oder jemand in Ihrer Familie ein epileptisches Leiden haben, ziehen Sie vor dem Spielen
Ihren Arzt zu Rate. Sollten Sie beim Spielen eines Videospiels jegliche der nachfolgenden Symptome
aufweisen, beenden Sie die Verwendung SOFORT und ziehen Sie Ihren Arzt zu Rate, ehe Sie weiterspielen:
Schwindelgefühl, Veränderung des Sehvermögens, Augen- oder Muskelzucken, Bewusstseinsverlust,
Orientierungslosigkeit, unwillkürliche Bewegungen jeglicher Art oder Krämpfe.
WARNHINWEIS ZUR BEWEGUNGSBELASTUNG
Längeres Videospielen kann zu schmerzenden Muskeln, Gelenken, Hautflächen oder Augen führen.
Folgen Sie diesen Anweisungen, um Probleme wie Sehnenentzündungen, Karpaltunnelsyndrom,
Hautreizungen oder Augenüberanstrengung zu vermeiden:
• Übermäßig langes Spielen vermeiden. Nach jeder Stunde Spielzeit sollte unbedingt eine 10 bis
15 Minuten lange Pause eingelegt werden. Eltern sollten ihre Kinder beaufsichtigen, um ein
angemessenes Spielverhalten sicherzustellen.
• Wenn während des Spielens Ihre Hände, Handgelenke, Arme oder Augen müde werden oder
schmerzen oder wenn Symptome wie Kribbeln, ein taubes oder brennendes Gefühl oder Steifheit
auftreten, muss vor dem Weiterspielen eine mehrstündige Pause eingelegt werden.
• Sollten weiterhin irgendwelche der oben genannten Symptome oder sonstige Beschwerden
während oder nach dem Spielen auftreten, sollte ein Arzt aufgesucht werden.
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ACCO Brands USA LLC, 4 Corporate Drive, Lake Zurich, IL 60047
ACCOBRANDS.com | POWERA.com | IN CHINA HERGESTELLT
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Eingeschränkte 2-Jahre-Garantie. Details finden Sie auf PowerA.com/Support.
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SYMBOLE FÜR REGIONALE KONFORMITÄT
Weitere Informationen erhalten Sie über eine Websuche nach den Namen der einzelnen Symbole.
Informationen zu Elektro- und Elektronik(alt)geräten: Die nachfolgenden Hinweise richten sich an private
Haushalte, die Elektro- und/ oder Elektronikgeräte nutzen. Bitte beachten Sie diese wichtigen Hinweise
im Interesse einer umwelt-gerechten Entsorgung von Altgeräten sowie Ihrer eigenen Sicherheit.
1. Hinweise zur Entsorgung von Elektro- und Elektronik(alt)geräten und zur
Bedeutung des Symbols nach Anhang 3 zum ElektroG: Besitzer von Altgeräten haben
diese einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrenn-ten Erfassung zuzuführen.
Elektro- und Elektronikaltgeräte dürfen daher nicht als unsortierter Siedlungsabfall
beseitigt werden und gehören ins-besondere nicht in den Hausmüll. Vielmehr sind diese Altgeräte
getrennt zu sammeln und etwa über die ört-lichen Sammel- und Rückgabesysteme zu entsorgen.
Besitzer von Altgeräten haben zudem Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom Altgerät
um-schlossen sind, sowie Lampen, die zerstörungs¬frei aus dem Altgerät entnommen werden
können, vor der Abgabe an einer Erfassungsstelle von diesem zu trennen. Besitzer von Altgeräten
haben diese einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrenn-ten Erfassung zuzuführen. Elektro- und
Elektronikaltgeräte dürfen daher nicht als unsortierter Siedlungsabfall beseitigt werden und
gehören ins-besondere nicht in den Hausmüll. Vielmehr sind diese Altgeräte getrennt zu sammeln
und etwa über die ört-lichen Sammel- und Rückgabesysteme zu entsorgen.
Letzteres gilt nicht, soweit die Altgeräte nach §
14 Absatz 4 Satz 4 oder Absatz 5 Satz 2 und 3 ElektroG im Rahmen der Optierung durch die öffent-
lich-rechtlichen Entsorgungsträger zum Zwecke der Vorbereitung zur Wiederverwendung von
anderen Altgeräten separiert werden, um diese für die Wie-derverwendung vorzubereiten.
Anhand des Symbols nach Anlage 3 zum ElektroG können Besitzer Altgeräte erkennen, die am Ende
ihrer Lebensdauer getrennt vom unsortierten Sied-lungsabfall zu erfassen sind. Das Symbol für die
ge-trennte Erfassung von Elektro- und Elektronikgeräten stellt eine durchgestrichene Abfalltonne
auf Rädern dar und ist wie folgt ausgestaltet:
2. Unentgeltliche Rücknahme von Altgeräten durch Vertreiber: Vertreiber (jede natürliche oder
juristische Person oder Personengesellschaft, die Elektro- oder Elektro-nikgeräte anbietet
oder auf dem Markt bereitstellt) mit einer Verkaufsfläche für Elektro- und Elektronikgeräte von
mindestens 400 Quadratmetern (bei Vertrieb unter Verwendung von Fernkommunikationsmittels
stattdessen mit Lager- und Versandflächen für Elektro- und Elektronikgeräte von mindestens

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