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PowerA CPAC0235-01 Manual De Usuario página 30

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  • ESPAÑOL, página 18
400 Quadratmetern) sowie Vertreiber von Lebensmitteln mit einer Gesamtverkaufsfläche von
mindestens 800 Quadratmetern, die mehrmals im Kalenderjahr oder dauerhaft Elektro- und
Elektronikgeräte anbieten und auf dem Markt bereitstellen (bei Vertrieb unter Verwendung von
Fernkommunikationsmitteln statt-dessen mit Gesamt-Lager- und -Versandflächen von mindestens
800 Quadratmetern), sind gegenüber Endnutzern zur unentgeltlichen Rücknahme von Elektro-
Altgeräten wie folgt verpflichtet:
a) Rückgabe/Abholung bei Kauf eines Neuge-räts und Auslieferung an privaten Haushalt
Bei Abschluss eines Kaufvertrages über ein neues Elektro- oder Elektronikgerät ist der Vertreiber
ver-pflichtet, ein Altgerät der gleichen Geräteart, das im Wesentlichen dieselben Funktionen wie
das Neu-gerät erfüllt, unentgeltlich zurückzunehmen.
Ist Ort der ein privater Haushalt, erfolgt die Rück-nahme durch eine kostenlose Abholung. Hierfür
kann bei der Auslieferung des Neugeräts ein Altgerät der gleichen Geräteart mit im Wesentlichen
gleichen Funktionen dem ausliefernden Transportunternehmen übergeben werden.
Erfolgt der Vertrieb des Neugeräts ausschließlich unter Verwendung von
Fernkommunikationsmitteln (§ 312c Abs. 2 BGB) , gilt einschränkend:
• Die kostenlose Abholung eines geräteart- und funktionsgleichen Altgeräts erfolgt nur, wenn es
sich dabei um ein Gerät der Kategorie 1 (Wär-meübertrager), 2 (Bildschirme, Monitore, Geräte mit
Bildschirmen mit einer Oberfläche von mehr als 100 Quadratzentimetern) und/oder 4 (Groß-geräte,
bei denen mindestens eine der äußeren Abmessungen mehr als 50 Zentimeter beträgt) handelt.
• Handelt es sich stattdessen um ein Altgerät der Kategorie 3, 5 und/oder 6, erfolgt eine kostenlose
Abholung nicht und gilt stattdessen für die kos-tenlose Rückgabe der nachfolgende Buchstabe
b).Eine Übersicht über die Gerätekategorien und die jeweils erfassten Geräte findet sich hier:
https://www.gesetzeim-internet.de/elektrog_2015/anlage_1.html
b) Rückgabe bei Kauf eines Neugerätes und Ab-gabe anderenorts/Rückgabe von Kleingeräten
Bei Abschluss eines Kaufvertrages über ein neues Elektrogerät, das nicht an den privaten Haushalt
ausgeliefert wird, und bei Vertrieb eines Neugeräts der Kategorien 3, 5 und/oder 6 ausschließlich
unter Verwendung von Fernkommunikationsmitteln (§ 312c Abs. 2 BGB) mit Auslieferung an den
privaten Haushalt besteht die Möglichkeit, ein Altgerät der gleichen Geräteart, das im Wesentlichen
dieselben Funktionen wie das Neugerät erfüllt, unentgeltlich an den Vertreiber zurückzugeben.
Dieselbe Möglichkeit besteht unabhängig vom Kauf eines neuen Elektro- oder Elektronikgerätes
auch für Altgeräte, die in keiner äußeren Abmessung größer als 25 Zentimeter sind. Die
Rückgabemöglichkeit durch den Endnutzer beim Vertreiber ist in diesem Fall auf 3 Altgeräte pro
Geräteart beschränkt.
Beim Vertrieb ausschließlich unter Verwendung von Fernkommunikationsmitteln (§ 312c Abs. 2 BGB)
erfolgt unter den oben genannten Voraussetzungen die Rückgabe
• von Altgeräten der Kategorien 3, 5 und/oder 6
• von Altgeräten, die in keiner äußeren Abmessung größer als 25 Zentimeter sind, durch geeignete
Rückgabe¬möglichkeiten in zumut-barer Entfernung zum jeweiligen Endnutzer.
Anderenfalls erfolgt die Rückgabe am Ort der Ab-gabe oder in unmittelbarer Nähe hierzu.
Die Vertreiber müssen hierzu geeignete Rückgabe-möglichkeiten eingerichtet haben.
3. Hinweise zu den Möglichkeiten der Rückgabe von Altgeräten: Besitzer von Altgeräten können
diese im Rahmen der durch öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger einge-richteten und zur
Verfügung stehenden Möglichkeiten der Rückgabe oder Sammlung von Altgeräten ab-geben, damit
eine ordnungsgemäße Entsorgung der Altgeräte sichergestellt ist. Gegebenenfalls ist dort auch eine
Abgabe von Elektro- und Elektronikgeräten zum Zwecke der Wiederverwendung der Geräte möglich.
Nähere Informationen hierzu erhalten Sie von der jeweiligen Sammel- bzw. Rücknahmestelle.
4. Hinweis zum Datenschutz: Auf zu entsorgenden Altgeräten befinden sich teil-weise sensible
personenbezogene Daten (etwa auf einem PC oder einem Smartphone), die nicht in die Hände Dritter
gelangen dürfen.
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass Endnutzer von Altgeräten eigenverantwortlich für die
Löschung personenbezogener Daten auf den zu entsorgenden Altgeräten sorgen müssen.
5. Hinweis zu unserer WEEE-Registrierungs-nummer: Wir sind bei der Stiftung Elektro-Altgeräte
Register, Nordostpark 72 in 90411 Nürnberg, als Hersteller von Elektro- und/ oder Elektronikgeräten
unter der folgenden Registrierungsnummer (WEEE-Reg.-Nr. DE) registriert: 43139807.
Das CE-Zeichen (Conformité Européene, d. h. Europäische Konformität) ist eine Erklärung
des Herstellers, dass das Produkt den maßgeblichen europäischen Richtlinien und
Vorschriften hinsichtlich Gesundheit, Sicherheit und Umweltschutz entspricht.

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