INFORMATIONEN
IhrePflichtenalsEndnutzer
Dieses Produkt erfüllt die Vorgaben der
EU-WEEE-Direktive (2012/19/ EU). Das
Produkt
Klassifizierungssymbol für elektrische und
elektronische Altgeräte (WEEE) gekenn-
zeichnet.
Dieses Elektro- bzw. Elektronikgerät ist mit einer
durchgestrichenen Abfalltonne auf Rädern gekenn-
zeichnet. Das Gerät darf deshalb nur getrennt vom
unsortierten Siedlungsabfall gesammelt und zu-
rückgenommen werden. Es darf somit nicht in den
Hausmüll gegeben werden. Das Gerät kann z.B. bei
einer kommunalen Sammelstelle oder ggf. bei einem
Vertreiber (siehe unten zu deren Rücknahmepflichten
in Deutschland) abgegeben werden.
Das gilt auch für alle Bauteile, Unterbaugruppen
und Verbrauchsmaterialien des zu entsorgenden
Altgeräts.
Bevor das Altgerät entsorgt werden darf, müssen
alle Altbatterien und Altakkumulatoren vom Altgerät
getrennt werden, die nicht vom Altgerät umschlossen
sind. Das gleiche gilt für Lampen, die zerstörungsfrei
aus dem Altgerät entnommen werden können. Der
Endnutzer ist zudem selbst dafür verantwortlich, per-
sonenbezogene Daten auf dem Altgerät zu löschen.
Die ordnungsgemäße Entsorgung gebrauchter
Geräte trägt dazu bei, mögliche negative Folgen
für die Umwelt und die menschliche Gesundheit zu
vermeiden.
HinweisezumRecycling
Helfen Sie mit, alle Materialien zu recy-
celn, die mit diesem Symbol gekenn-
zeichnet sind. Entsorgen Sie solche
Materialien,
Verpackungen, nicht im Hausmüll, sondern über die
bereitgestellten Recyclingbehälter oder die entspre-
chenden örtlichen Sammelsysteme.
Recyceln Sie zum Umwelt - und Gesundheitsschutz
elektrische und elektronische Geräte.
_ ________________________________________________
wurde
mit
einem
insbesondere
RücknahmepflichtenderVertreiber
Wer auf mindestens 400 m² Verkaufsfläche
Elektro- und Elektronikgeräte vertreibt oder diese
gewerblich an Endnutzer abgibt, ist verpflichtet,
bei Abgabe eines neuen Gerätes, ein Altgerät
des Endnutzers der gleichen Geräteart, das im
Wesentlichen die gleichen Funktionen wie das neue
Gerät erfüllt, am Ort der Abgabe oder in unmittel-
barer Nähe, unentgeltlich zurückzunehmen. Das
gilt auch für Vertreiber von Lebensmitteln mit einer
Gesamtverkaufsfläche von mindestens 800 m², die
mehrmals im Kalenderjahr oder dauerhaft Elektro-
und Elektronikgeräte anbieten und auf dem Markt
bereitstellen. Solche Vertreiber müssen zudem auf
Verlangen des Endnutzers Altgeräte, die in keiner
äußeren Abmessung größer als 25 cm sind, (klei-
ne Elektrogeräte) im Einzelhandelsgeschäft oder in
unmittelbarer Nähe hierzu unentgeltlich zurückzu-
nehmen; die Rücknahme darf in diesem Fall nicht an
den Kauf eines Elektro- oder Elektronikgerätes ver-
knüpft, kann aber auf drei Altgeräte pro Geräteart
beschränkt werden.
Ort der Abgabe ist auch der private Haushalt,
wenn das neue Elektro- oder Elektronikgerät dorthin
geliefert wird; in diesem Fall ist die Abholung des
Altgerätes für den Endnutzer kostenlos.
Die vorstehenden Pflichten gelten auch für den Vertrieb
unter Verwendung von Fernkommunikationsmitteln,
wenn die Vertreiber Lager- und Versandflächen für
Elektro- und Elektronikgeräte bzw. Gesamtlager
und Versandflächen für Lebensmittel beinhal-
ten, die den oben genannten Verkaufsflächen
entsprechen. Die unentgeltliche Abholung von
Elektro- und Elektronikgeräten ist dann aber auf
Wärmeüberträger (z.B. Kühlschrank), Bildschirme,
Monitore und Geräte, die Bildschirme mit einer
Oberfläche von mehr als 100 cm² enthalten und
Geräte beschränkt, bei denen mindestens eine der
äußeren Abmessungen mehr als 50 cm beträgt.
Für alle übrigen Elektro- und Elektronikgeräte muss
der Vertreiber geeignete Rückgabemöglichkeiten in
zumutbarer Entfernung zum jeweiligen Endnutzer
gewährleisten; das gilt auch für kleine Elektrogeräte
(s.o.), die der Endnutzer zurückgeben möchte, ohne
ein neues Gerät zu erwerben.
11
DEUTSCH