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LEBENLANG LBG8588 Manual Del Usuario página 6

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Lappen und Spülmittel.
Ziehen Sie die Auffangschale (4) heraus und entleeren
Sie diese im Mülleimer. Anschließend reinigen Sie die
Auffangschale mit einem weichen Schwamm und Spülmittel.
Trocknen Sie das Gerät mit einem weichen Tuch und
bewahren Sie das Gerät auf einer ebenen und trockenen
Unterlage auf. Reinigen Sie den Temperaturregler und das
Kabel niemals unter fließendem Wasser sondern nur mit
einem weichen Tuch
Elektro- und Elektronikgeräte
Informationen für private Haushalte gemäß § 18
Abs. 4 ElektroG
Das Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) enthält eine
Vielzahl von Anforderungen an den Umgang mit Elektro- und
Elektronikgeräten. Die wichtigsten sind hier zusammengestellt.
1. Getrennte Erfassung von Altgeräten
Elektro- und Elektronikgeräte, die zu Abfall geworden sind,
werden als Altgeräte bezeichnet. Besitzer von Altgeräten ha-
ben diese einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten
Erfassung zuzuführen. Altgeräte gehören insbesondere nicht
in den Hausmüll, sondern in spezielle Sammel- und Rück-
gabesysteme.
2. Batterien und Akkus sowie Lampen
Besitzer von Altgeräten haben Altbatterien und Altakkumula-
toren, die nicht vom Altgerät umschlossen sind, sowie Lamp-
en, die zerstörungsfrei aus dem Altgerät entnommen werden
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können, im Regelfall vor der Abgabe an einer Erfassungsstelle
vom Altgerät zu trennen. Dies gilt nicht, soweit Altgeräte einer
Vorbereitung zur Wiederverwendung unter Beteiligung eines
öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers zugeführt werden.
3. Möglichkeiten der Rückgabe von Altgeräten
Besitzer von Altgeräten aus privaten Haushalten können diese
bei den Sammelstellen der öffentlich-rechtlichen Entsorgung-
sträger oder bei den von Herstellern oder Vertreibern im Sinne
des ElektroG eingerichteten Rücknahmestellen unentgeltlich
abgeben.
Rücknahmepflichtig sind Geschäfte mit einer Verkaufsfläche
von mindestens 400 m² für Elektro- und Elektronikgeräte
sowie diejenigen Lebensmittelgeschäfte mit einer Gesamtver-
kaufsfläche von mindestens 800 m², die mehrmals pro Jahr
oder dauerhaft Elektro- und Elektronikgeräte anbieten und
auf dem Markt bereitstellen. Dies gilt auch bei Vertrieb un-
ter Verwendung von Fernkommunikationsmitteln, wenn die
Lager- und Versandflächen für Elektro- und Elektronikgeräte
mindestens 400 m² betragen oder die gesamten Lager- und
Versandflächen mindestens 800 m² betragen. Vertreiber
haben die Rücknahme grundsätzlich durch geeignete Rück-
gabemöglichkeiten in zumutbarer Entfernung zum jeweiligen
Endnutzer zu gewährleisten.
Die Möglichkeit der unentgeltlichen Rückgabe eines Alt-
gerätes besteht bei rücknahmepflichtigen Vertreibern un-
ter anderem dann, wenn ein neues gleichartiges Gerät, das
im Wesentlichen die gleichen Funktionen erfüllt, an einen
Endnutzer abgegeben wird. Wenn ein neues Gerät an einen
privaten Haushalt ausgeliefert wird, kann das gleichartige
Altgerät auch dort zur unentgeltlichen Abholung übergeben
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