5. Vorgaben für die Projektierung
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5.B Vorgaben zum Kesselraum / Heizraum
a) Fundament für den Kessel – mindestens 0,05 m
Anforderungen an die Ausführung des Fundaments für den Kessel:
•
Das Fundament muss über das Fußbodenniveau des Kesselraums
hinausragen.
•
Die Ränder des Fundaments müssen mit Stahlwinkeln geschützt werden.
b) Fußboden des Kesselraums
Anforderungen an die Ausführung des Fußbodens des Kesselraums
•
Der Fußboden im Kesselraum muss aus nicht brennbaren Materialien
hergestellt werden, die gegen plötzliche Temperaturschwankungen und
Schläge beständig sind.
•
Der Fußboden muss mit einem Gefälle in Richtung des Abflusses erstellt
werden.
c) Lüftung des Kesselraums
Anforderungen an die Lüftung des Kesselraums:
•
Im Raum mit den Feuerstätten für die Festbrennstoffe, die die Luft für die
Verbrennung aus dem Raum entnehmen, sowie mit gravitativer Abführung
der Abgase über eine Leitung vom Gerät ist der Einsatz einer mechanischen
Lüftung verboten.
•
Der Kesselraum muss einen Zuluftkanal mit einem Querschnitt von
mindestens 50 % des Schornsteinquerschnitts, nicht weniger jedoch als
20x20 cm2, besitzen.
•
Der Kesselraum muss einen Abluftkanal mit einem Querschnitt
von mindestens 25% des Schornsteinquerschnitts mit einer Eintrittsöffnung
unter der Decke des Kesselraums besitzen.
•
Der Querschnitt des Abluftkanals muss mindestens 14 x 14 cm
•
Die Lüftungsleitungen sind aus nicht brennbaren Materialien herzustellen.
5.C Vorgaben in Bezug auf die Hydraulikinstallation
•
Die Hydraulikinstallation muss nach den Regeln der Baukunst und in Übe-
reinstimmung mit den im Land der Montage des Kessels geltenden Normen
und Rechtsvorschriften sowie unter Einhaltung der Planungsvorgaben des
Gebäudes ausgeführt werden.
•
Der Kessel kann in geschlossenen Heizinstallationen (mit geschlossenem
Membrangefäß) ausschließlich unter der Bedingung betrieben werden,
dass ein thermisches Sicherheits-Ablassventil mit doppelter Funktion an der
Versorgungsleitung und der Ruckführung zum Kessel installiert wird.
•
Bei Einsatz eines thermischen Sicherheits-Ablassventils ist zum Zwecke der
Vermeidung eines plötzlichen Anstiegs des Wasserdrucks der Einsatz eines
Druckreduktors notwendig.
•
Das offene Ausdehnungsgefäß muss sich am höchsten Punkt der Heizanlage
befinden und vor Frost geschützt werden.
•
Das Ausdehungsgefäß muss an der Rückführung zum Kessel montiert
werden.
•
Um entsprechende Betriebsbedingungen zu garantieren, die eine lange
Lebensdauer des Kessels sicherstellen, muss ein minimaler Temperaturwert
an der Rückführung zum Kessel eingehalten werden, z.B. durch die Montage
einer Kesselpumpe mit Mischventil zur Erstellung eines sogenannten
Kesselmischsystems*
•
Der Temperaturfühler der Systeme zur Vermeidung einer Überschreitung der
zulässigen Temperaturen ist direkt am Kessel zu montieren.
Spezialisten für Heizung
•
Der Kessel ist für den Betrieb mit Wasser als Heizmedium gemäß den
Vorgaben zur Wasserqualität vorgesehen.
*Um die Entstehung von Korrosion aufgrund einer uner-
wünschten und übermäßigen Kondensation der Abgase
im Kessel zu vermieden, darf die Wassertemperatur an
der Rückführung zum Kessel auf keinen Falle unter 45ºC
fallen. Die Kesselpumpe ist zu diesem Zweck mit einem
Reglerventil auszustatten. Die Leistung der Pumpe muss
etwa 45 – 50 % des nominalen Wasserflusses durch den
Kessel entsprechen. Der Kesselkreis ist so zu planen, dass
der Temperaturunterschied zwischen der Versorgungsle-
itung und der Rückführung 15ºC nicht übersteigt.
ACHTUNG!
Die Kesselpumpe muss sich zwischen zwei Absperrven-
tilen befinden. Zum Zwecke des Schutzes der Pumpe
vor einem zu großen Druckunterschied zwischen dem
Ansaugen und dem Pumpen ist:
• die Kesselpumpe an der Rückführung zum Kessel zu
installieren (insbesondere bei Installationen mit
betragen.
2
großer Wassermenge, bei denen der Pumpdruck
erheblich ist),
• die Kesselpumpe an der Seite der Saugleitung vor
zu geringem Druck zu schützen.
Bedienungsanleitung Compact Bio / Compact Bio Luxury – DE 07.15