Halten Sie das Elektrowerkzeug und die Lüf-
u
tungsschlitze sauber, um gut und sicher zu
arbeiten.
Verwenden Sie bei extremen Einsatzbedin-
u
gungen nach Möglichkeit immer eine Ab-
sauganlage. Blasen Sie die Lüftungsschlitze
häufig aus und schalten Sie einen Fehler-
stromschutzschalter (PRCD) vor. Bei der Be-
arbeitung von Metallen kann sich leitfähiger
Staub im Innern des Elektrowerkzeugs abset-
zen. Die Schutzisolierung des Elektrowerkzeugs
kann beeinträchtigt werden.
Lagern und behandeln Sie das Zubehör sorgfältig.
Wenn ein Ersatz der Anschlussleitung erforderlich
ist, dann ist dies von Förch oder einer autorisier-
ten Kundendienststelle für Förch-Elektrowerkzeu-
ge auszuführen, um Sicherheitsgefährdungen zu
vermeiden.
Kundendienst
Deutsch
Theo Förch GmbH & Co. KG
PQS
Theo-Förch-Str. 11-15
74196 Neuenstadt
reparatur@foerch.de
+ 49 7139 95 0
Entsorgung
Deutsch
Elektrowerkzeuge, Zubehör und Verpackungen
sollen einer umweltgerechten Wiederverwertung
zugeführt werden.
Werfen Sie Elektrowerkzeuge nicht in
den Hausmüll!
Nur für EU-Länder:
Deutsch
Gemäß der Europäischen Richtlinie 2012/19/EU
über Elektro- und Elektronik-Altgeräte und ihrer
Umsetzung in nationales Recht müssen nicht
mehr gebrauchsfähige Elektrowerkzeuge getrennt
gesammelt und einer umweltgerechten Wiederver-
wertung zugeführt werden.
Bei unsachgemäßer Entsorgung können Elektro-
und Elektronikaltgeräte aufgrund des möglichen
Vorhandenseins gefährlicher Stoffe schädliche
Auswirkungen auf die Umwelt und die menschli-
che Gesundheit haben.
16 | Deutsch
Nur für Deutschland:
Deutsch
Informationen zur Rücknahme von Elektro-
Altgeräten für private Haushalte
Wie im Folgenden näher beschrieben, sind be-
stimmte Vertreiber zur unentgeltlichen Rücknahme
von Altgeräten verpflichtet.
Vertreiber mit einer Verkaufsfläche für Elektro- und
Elektronikgeräte von mindestens 400 m² sowie Ver-
treiber von Lebensmitteln mit einer Gesamtverkaufs-
fläche von mindestens 800 m², die mehrmals im Ka-
lenderjahr oder dauerhaft Elektro- und Elektronikge-
räte anbieten und auf dem Markt bereitstellen, sind
verpflichtet,
1. bei der Abgabe eines neuen Elektro- oder
Elektronikgeräts an einen Endnutzer ein Altge-
rät des Endnutzers der gleichen Geräteart, das
im Wesentlichen die gleichen Funktionen wie
das neue Gerät erfüllt, am Ort der Abgabe
oder in unmittelbarer Nähe hierzu unentgeltlich
zurückzunehmen; Ort der Abgabe ist auch der
private Haushalt, sofern dort durch Ausliefe-
rung die Abgabe erfolgt: In diesem Fall ist die
Abholung des Altgeräts für den Endnutzer un-
entgeltlich; und
2. auf Verlangen des Endnutzers Altgeräte, die in
keiner äußeren Abmessung größer als 25 cm
sind, im Einzelhandelsgeschäft oder in unmit-
telbarer Nähe hierzu unentgeltlich zurückzu-
nehmen; die Rücknahme darf nicht an den
Kauf eines Elektro- oder Elektronikgerätes ge-
knüpft werden und ist auf drei Altgeräte pro
Geräteart beschränkt.
Der Vertreiber hat beim Abschluss des Kaufver-
trags für das neue Elektro- oder Elektronikgerät
den Endnutzer über die Möglichkeit zur unentgeltli-
chen Rückgabe bzw. Abholung des Altgeräts zu
informieren und den Endnutzer nach seiner Ab-
sicht zu befragen, ob bei der Auslieferung des
neuen Geräts ein Altgerät zurückgegeben wird.
Dies gilt auch bei Vertrieb unter Verwendung von
Fernkommunikationsmitteln, wenn die Lager- und
Versandflächen für Elektro- und Elektronikgeräte
mindestens 400 m² betragen oder die gesamten
Lager- und Versandflächen mindestens 800 m²
betragen, wobei die unentgeltliche Abholung auf
Elektro- und Elektronikgeräte der Kategorien 1
(Wärmeüberträger), 2 (Bildschirmgeräte) und 4
(Großgeräte mit mindestens einer äußeren Ab-
messung über 50 cm) beschränkt ist. Für alle übri-
gen Elektro- und Elektronikgeräte muss der Ver-
treiber geeignete Rückgabemöglichkeiten in zu-
mutbarer Entfernung zum jeweiligen Endnutzer
gewährleisten; das gilt auch für Altgeräte, die in
keiner äußeren Abmessung größer als 25 cm sind,
1 609 92A 7F0 • 17.11.22