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Silvercrest SSWM 750 C3 Instrucciones De Uso página 33

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  • ESPAÑOL, página 118
Verpackung entsorgen
Garantie der Kompernaß Handels GmbH
Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde,
Sie erhalten auf dieses Gerät 3 Jahre Garantie ab Kaufdatum. Im Falle von
Mängeln dieses Produkts stehen Ihnen gegen den Verkäufer des Produkts gesetz-
liche Rechte zu. Diese gesetzlichen Rechte werden durch unsere im Folgenden
dargestellte Garantie nicht eingeschränkt.
Garantiebedingungen
Die Garantiefrist beginnt mit dem Kaufdatum. Bitte bewahren Sie den Kassenbon
gut auf. Dieser wird als Nachweis für den Kauf benötigt.
Tritt innerhalb von drei Jahren ab dem Kaufdatum dieses Produkts ein Material-
oder Fabrikationsfehler auf, wird das Produkt von uns – nach unserer Wahl – für
Sie kostenlos repariert, ersetzt oder der Kaufpreis erstattet. Diese Garantieleis-
tung setzt voraus, dass innerhalb der Dreijahresfrist das defekte Gerät und der
Kaufbeleg (Kassenbon) vorgelegt und schriftlich kurz beschrieben wird, worin
der Mangel besteht und wann er aufgetreten ist.
Wenn der Defekt von unserer Garantie gedeckt ist, erhalten Sie das reparierte
oder ein neues Produkt zurück. Mit Reparatur oder Austausch des Produkts
beginnt kein neuer Garantiezeitraum.
Garantiezeit und gesetzliche Mängelansprüche
Die Garantiezeit wird durch die Gewährleistung nicht verlängert. Dies gilt auch
für ersetzte und reparierte Teile. Eventuell schon beim Kauf vorhandene Schäden
und Mängel müssen sofort nach dem Auspacken gemeldet werden. Nach Ablauf
der Garantiezeit anfallende Reparaturen sind kostenpflichtig.
DE │ AT │ CH
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Die Verpackungsmaterialien sind nach umweltverträglichen und
entsorgungs technischen Gesichtspunkten ausgewählt und deshalb
recyclebar. Entsorgen Sie nicht mehr benötigte Verpackungs-
materialien gemäß den örtlich geltenden Vorschriften.
Entsorgen Sie die Verpackung umweltgerecht. Beachten Sie die
Kennzeichnung auf den verschiedenen Verpackungsmaterialien und
trennen Sie diese gegebenenfalls gesondert. Die Verpackungsmateria-
lien sind gekennzeichnet mit Abkürzungen (a) und Ziffern (b) mit
folgender Bedeutung: 1–7:  Kunststoffe, 20–22: Papier und Pappe,
80–98:  Verbundstoffe.
SSWM 750 C3

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