Sicherheit
3.10.2 Sicherheit im Hydraulikbetrieb
Die optimale Halte- bzw. Spannkraft ist nur dann gewährleistet, wenn der Steuerhebel des
Trägergerätes nach dem Schließen des Gerätes (Greifvorgang des Greifgutes) noch zwei Sekunden
in Schließstellung belassen wird. Anschließend muss der Steuerhebel wieder in Nullstellung
zurückgeführt werden.
Die Plombe für die Maximal-(Hydraulik-) Druckeinstellung niemals ohne Rücksprache mit dem
Hersteller entfernen!
3.10.3 Hebezeuge und Stapler
Das eingesetzte Hebezeug inkl. Tragmittel muss sich in betriebssicherem Zustand befinden.
Nur beauftragte und qualifizierte Personen dürfen das Hebezeug / den Stapler bedienen.
Die maximal erlaubte Traglast des Hebezeugs darf unter keinen Umständen überschritten
werden!
3.10.4 Überlastsicherung
Da in den verschiedenen Gabelstaplern unterschiedliche Hydraulikdrücke herrschen, ist das Gerät
durch ein Druckbegrenzungsventil im Ventilblock vor Überlastung gesichert.
Dieses Ventil ist vom Hersteller eingestellt und verplombt.
Die Plombe darf ohne Rücksprache mit dem Hersteller nicht gelöst werden!
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