•
Die gesamte persönliche Schutzausrüstung steht zur Verfügung und wird korrekt eingesetzt;
•
Die Rückgewinnung wird von einer fachkundigen Person stets überwacht;
•
Die Anlagen und Behälter für die Rückgewinnung entsprechen den jeweiligen Standards.
d)
Falls möglich, die Kältemittelanlage entlüften.
e)
Sollte der Unterdruck nicht möglich sein, einen Verteiler vorsehen, damit das Kältemittel an verschiedenen
Stellen der Anlage entnommen werden kann.
f)
Daran denken, den Behälter auf eine Waage zu stellen, bevor die Rückgewinnung stattfindet.
g)
Die Rückgewinnungsanlage starten und nach Anweisungen des Herstellers einsetzen.
h)
Die Behälter nicht überfüllen. (Nicht mehr als 80 % des flüssigen Füllvolumens).
i)
Den maximalen Betriebsdruck des Behälters nicht überschreiten, auch nicht vorübergehend.
j)
Wenn die Behälter korrekt befüllt wurden und der Vorgang abgeschlossen ist, müssen die Behälter und die
Anlage möglichst bald vom Standort entfernt werden. Alle Absperrventile an der Anlage müssen verriegelt sein.
k)
Das aufgefangene Kältemittel darf nicht in eine andere Kälteanlage gefüllt werden, es sei denn, diese wurde
gereinigt und überprüft.
10. Kennzeichnung
An der Anlage muss eine Kennzeichnung angebracht werden, die auf die Außerbetriebnahme und Entleerung
des Kältemittels hinweist. Die Kennzeichnung muss datiert und unterzeichnet werden. Darauf achten, dass
Schilder an der Anlage auf das enthaltene zündfähige Kältemittel aufmerksam machen.
11. Wiederverwertung
Beim Entfernen von Kältemittel aus einer Anlage zwecks Wartung oder Außerbetriebnahme wird es als gute
praktische Vorgehensweise empfohlen, sämtliches Kältemittel sicher zu entfernen. Beim Umfüllen von
Kältemittel in Behälter ist sicher zu stellen, dass nur für die Wiederverwertung geeignete Behälter eingesetzt
werden. Dafür sorgen, dass genügend Behälter zur Aufnahme der gesamten Anlagenbefüllung zur Verfügung
stehen. Alle zu benutzenden Behälter sind für das wiederverwendete Kältemittel gekennzeichnet und beschriftet
(z. B. Spezialbehälter für Kältemittelverwertung). Die Behälter müssen mit Überdruckventilen und geeigneten
Absperrventilen in gutem Betriebszustand ausgestattet sein. Leere Wiederverwertungsbehälter werden entfernt
und, sofern möglich, gekühlt, bevor die Wiederverwertung stattfindet. Die Wiederverwertungsvorrichtung muss
sich in einem guten Betriebszustand befinden. Die vollständigen Unterlagen zu der Anlage müssen griffbereit
sein und die Anlage muss für die Wiederverwertung zündfähiger Kältemittel geeignet sein. Außerdem müssen
mehrere Waagen zur Verfügung stehen und in gutem Zustand sein. Schläuche müssen vollständig mit dichten
Kupplungsstücken zur Verfügung stehen und in gutem Zustand sein. Vor der Benutzung der
Wiederverwertungsvorrichtung kontrollieren, ob sich diese in gutem Betriebszustand befindet, ordnungsgemäß
instandgehalten wurde und ob alle zugehörigen elektrischen Komponenten versiegelt sind, um einen
Zündvorgang zu verhindern, falls Kältemittel austritt. Im Zweifelsfall den Hersteller kontaktieren. Das abgefüllte
Kältemittel muss im richtigen Auffangbehälter an den Kältemittel-Lieferanten zurückgeliefert werden. Dazu muss
ein entsprechendes Altlasten-Transportavis ausgestellt sein. Kältemittel in Auffangbehältern und besonders in
Fässern nicht vertauschen. Falls Kompressoren oder Kompressoröle entfernt werden müssen, ist dafür zu sorgen,
dass diese bis zu einem geeigneten Maß aus der Anlage entfernt wurden, um sicher zu stellen, dass kein
zündfähiges Kältemittel beim Schmierstoff verbleibt. Die Beseitigung muss ausgeführt werden, bevor der
Kompressor an den Lieferanten zurückgesendet wird. Nur eine Elektroheizung am Kompressorgehäuse darf
eingesetzt werden, um diesen Vorgang zu beschleunigen. Wenn Öl aus der Anlage abgelassen wird, muss dies
sicher durchgeführt werden.
Fachkenntnisse des Wartungspersonals
Allgemeines
Eine besondere Schulung ist neben der üblichen Einweisung in die herkömmlichen Reparaturschritte für
Kälteanlagen erforderlich, wenn es sich um Anlagen mit zündfähigen Kältemitteln handelt.
In vielen Ländern wird diese Schulung von nationalen Fortbildungsinstituten durchgeführt, die für die
Unterweisung nach den einschlägigen nationalen und vom Gesetzgeber vorgeschriebenen Fachstandards
akkreditiert sind.
Die erlangte Fachkompetenz muss durch ein Zertifikat nachgewiesen sein.
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