BEIM ABLASSEN VON WASSER AUS DEM STUTZEN „ABLAUF / WASTE" IST DAFÜR SORGE ZU TRAGEN, DASS
ALLE GESETZLICHEN ANFORDERUNGEN ZUM UMGANG MIT ABWASSER EINGEHALTEN WERDEN. WASSER
NICHT IN STELLEN AUSLAUFEN LASSEN, WO SCHÄDEN DURCH ÜBERFLUTUNG ENTSTEHEN KÖNNEN. DER
STUTZEN „ABLAUF / WASTE" KANN MIT EINER VERSCHRAUBUNG FÜR ANSCHLUSS EINES ABLAUFSCHLAUCHS
VERSEHEN WERDEN. WÄHREND DER FILTRATION SOLLTE DER STUTZEN „ABLAUF / WASTE" MIT EINEM STÖPSEL
VERSCHLOSSEN SEIN.